Betreiberqualifikation (AS)
Laut der aktuellen TRGS 529 (Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas) ist die Teilnahme an einer
eintägigen Auffrischungsschulung alle 4 Jahre nachzuweisen.
Die Schulung dient verantwortlichen Personen von Biogasanlagen und deren Vertretung zur Auffrischung der bereits vorhandenen Kenntnisse, welche sie bereits in einem zweitägigen Grundkurs gem. TRGS 529 erworben haben.
Ziel dieser Auffrischungsschulung ist es, die Teilnehmer über Neuerungen im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien zu informieren.
Mit einem praktischen Übungsteil und der Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch, richtet sich diese Auffrischungsschulung besonders an den sicheren Betrieb von Biogasanlagen.
Zur Teilnahme an der Auffrischungsschulung ist zugelassen, wer nachweislich an einer zweitägigen Grundschulung nach TRGS 529 (mit Kenntnisnachweis) teilgenommen hat.
Inhalte*:
• Aktuelle rechtliche Grundlagen und Entwicklungen
• Basiswissen zur TRGS 529 und TRAS 120
• Vorstellung von Arbeitshilfen
• Beispiele aus und für die Praxis (mit Übung an eine Biogasanlage)
• Erfahrungsaustausch