Öko-Regelungen der Europäischen Agrarpolitik für die Substratzufuhr bei Biogasanlagen nutzen.
In der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) gibt es sog. Öko-Regelungen, die entsprechend honoriert werden. Die Öko-Regelung 1 umfasst die Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen. Die kann z. B. erreicht werden durch: Brachen, Blühstreifen auf Ackerland, in Dauerkulturen und Altgras im Dauergrünland.
Altgras fällt unter die Regelung 1d und kann als Streifen oder Fläche in Dauergrünland angerechnet werden. Die Honorierung richtet sich nach dem Flächenanteil. Für das erste Hektar gibt es 1000 Euro.
Die Ernte und Nutzung des Aufwuchses ist ab dem 1. September möglich. Somit können Biogasanlagen dieses Substrat verwerten (Genehmigung beachten!)
Detailliertere Informationen zu den Öko-Regelungen, die Antragstellung und die Kombinierbarkeit von Öko-Regelungen sind im Merkblatt der StMELF zu finden.
Weitere Informationen zu Biogas bei C.A.R.M.E.N. e.V.
