Windenergie: Warum das Referenzertragsmodell für Bayern wichtig ist

Wenn von der Vergütung für Windenergieanlagen die Rede ist, geht es in der Regel um das Referenzertragsmodell, sofern es sich um eine Vergütung nach dem Erneuerbare‑Energien‑Gesetz (EEG) handelt. Das Modell zielt darauf ab, den bundesweit gleichmäßigen Ausbau der Onshore‑Windenergie zu fördern. Der nachfolgende Beitrag erläutert die Funktionsweise des Referenzertragsmodells, seine Bedeutung für Bayern als Windenergiestandort sowie die aktuellen Herausforderungen für bayerische Windprojekte.

Der Gütefaktor

Der Gütefaktor ist eine wesentliche Kennzahl zur Bestimmung der Vergütungshöhe für erzeugten Strom. Er errechnet sich aus dem Verhältnis des Standortertrags einer Windkraftanlage zum Referenzertrag und muss für jeden Standort individuell ermittelt werden. Die Angabe erfolgt in Prozent.

Mehr zum Gütefaktor

Exkurs: Berechnung des Gütefaktors (nach §36h EEG)

Gütefaktor in Prozent gleich Standortertrag geteilt durch Referenzertrag mal 100.

Für jeden Windanlagentyp wird der theoretische Ertrag auf einem sogenannten Referenzstandort errechnet. Die Eigenschaften des Referenzstandorts sind in Anlage 2 EEG 2023 definiert. Dieser Referenzertrag (ebenfalls in Anlage 2 EEG 2023 defniert) wird dann mit dem prognostizierten Standortertrag ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis ergibt den Gütefaktor in Prozent. Der Referenzertrag wird alle fünf Jahre anhand der tatsächlichen Erträge der vergangenen fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Die Gutachten für dieses Verfahren werden von akkreditierten Institutionen erstellt. Dabei sind die Technischen Richtlinien der Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien (FGW) e. V. von zentraler Bedeutung.

Der Sachverhalt wurde für das bessere Verständnis vereinfacht dargestellt. Die detaillierten Regelungen können in den verlinkten Passagen nachgelesen werden.

Das Referenzertragsmodell

Das Referenzertragsmodell soll einen über das Bundesgebiet gleichmäßigen Ausbau von Windkraftanlagen an Land ermöglichen.

Mehr zum Referenzertragsmodell

Funktionsweise ist, vereinfacht dargestellt, dass weniger windhöffige Windstandorte über einen Zuschlag auf die Einspeisevergütung eine höhere Vergütung bekommen und dadurch die Wirtschaftlichkeit gesteigert wird. Dieser sogenannte Korrekturfaktor wird über den Gütefaktor (siehe oben) ermittelt. Die Korrekturfaktoren sind im EEG definiert und können folgender Tabelle entnommen werden:

Gütefaktor [in Prozent]5060708090100110120130140150
Korrekturfaktor1,551,421,291,161,0710,940,890,850,810,79
Tabelle 1: Übersicht über die dem jeweiligen Gütefaktor entsprechenden Korrekturfaktoren nach EEG. Quelle: §36h EEG 2023

Exkurs: Berechnung des Korrekturfaktors

Der genaue Korrekturfaktor kann nach folgender Formel berechnet werden:

Korrekturfaktor für Ziel gleich KF links plus Klammer auf KF rechts minus KF links Klammer zu geteilt durch Klammer auf GF rechts minus GF links Klammer zu mal Klammer auf GF Ziel minus GF links Klammer zu.

Erläuterungen

„KF“ steht für Korrekturfaktor, „GF“ für Gütefaktor. „Ziel“ bezeichnet den Gütefaktor, zu dem der entsprechende Korrekturfaktor gesucht wird. „links“ und „rechts“ beziehen sich auf die beiden Stützwerte, zwischen denen der gesuchte Korrekturfaktor liegt.

Die Fachagentur Wind und Solar bietet eine Berechnungshilfe an, die Sie hier finden.

Die Einspeisevergütung ergibt sich dann aus dem Produkt aus Zuschlagswert und Korrekturfaktor. Der Zuschlagswert entspricht dem Gebotswert, mit dem die Betreiber in das Ausschreibungsverfahren gehen und auf den sie, bei Erfolg, den Zuschlag erhalten. Der Zuschlagswert stellt folglich in der Regel nicht die finale Vergütungshöhe dar.

Exkurs: Berechnung der finalen Vergütung

Der anzulegende Wert lässt sich nach folgender Formel berechnen:

Anzulegender Wert in Cent pro Kilowattstunde gleich Zuschlagswert in Cent pro Kilowattstunde mal Korrekturfaktor.

Bei Standorten mit einem Gütefaktor unter 60 Prozent findet der Korrekturfaktor 1,42 Anwendung, in der Südregion für Standorte mit einem Gütefaktor von unter 50 Prozent der Korrekturfaktor 1,55. Dieser höhere Korrekturfaktor wurde mit der Novelle des EEGs 2023 eingeführt.

Die Südregion

Welche Regionen zur Südregion zählen, ist in Anlage 5, EEG 2023 — öffnet in neuem Tab genau definiert. Dazu zählt der Großteil Bayerns, Baden‑Württemberg, Teile Hessens, Teile Rheinland‑Pfalz sowie Teile des Saarlands.

Ausschreibungsergebnisse und Zuschläge

Seit 2017 gibt es ein Ausschreibungsverfahren für Windkraftanlagen an Land, das über die Bundesnetzagentur abgewickelt wird. Ab der Gebotsrunde August 2024 waren alle Ausschreibungsrunden überzeichnet, die meisten davon stark. In der Gebotsrunde Februar 2026 wurde mehr als doppelt so viel Leistung geboten als ausgeschrieben wurde. Diese zunehmende Konkurrenz schlägt sich auch in den Gebotswerten nieder: Lag der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert im August 2024 noch bei 7,33 ct/kWh, betrug dieser in der Runde vom Februar 2026 nur noch 5,54 ct/kWh.

Welche Faktoren beeinflussen die Ausschreibungsergebnisse?

Da die niedrigsten Gebote zuerst bezuschlagt werden, haben Projekte aus windstarken Regionen einen Vorteil, da aufgrund des höheren Windaufkommens mehr Strom produziert werden kann, was günstigere Stromgestehungskosten zur Folge hat (neben weiteren Gründen wie beispielsweise niedrigere Projektkosten im flachen Offenland). Durch die große Konkurrenz und die Degression bei den Zuschlagswerten wird es für Projekte aus windschwächeren Regionen zunehmend schwieriger, einen Zuschlag zu erhalten. Beispielsweise wurden in der Ausschreibungsrunde Februar 2026 541 MW aus Bayern geboten, wovon lediglich 31 MW einen Zuschlag erhalten haben. Wie weiter oben erwähnt, wird ein gleichmäßiger Windkraftausbau über ganz Deutschland angestrebt, weshalb es auch Zuschläge auf windschwächeren Flächen in Süddeutschland braucht.

Das Referenzertragsmodell soll diesen gleichmäßigen Ausbau unterstützen, kommt bei den aktuellen Gebotsmengen und der damit einhergehenden Kostendegression bei gleichbleibend hohen Kosten für die Projekte allerdings an seine Grenzen.

Die oben genannten sowie weitere Ausschreibungsergebnisse können auf der C.A.R.M.E.N.-Website eingesehen und nachverfolgt werden.

Die Fachagentur Wind und Solar hat in ihrer aktuellen Veröffentlichung „Gütefaktoren von Windenergieanlagen an Land – Auswertung prognostizierter Standorterträge von Anlagen mit Vergütungsanspruch aus der Ausschreibung“ untersucht, wie sich Gütefaktoren über das Bundesgebiet geografisch und statistisch verteilen. Dabei wurden Gütefaktoren von Windkraftanlagen betrachtet, die an der Ausschreibung teilgenommen haben. Die Stichprobe umfasste 2.759 Windkraftanlagen. Für die detaillierte Methodik sei an dieser Stelle auf die oben verlinkte Veröffentlichung verwiesen.

Im Rahmen der Untersuchung zeigte sich, dass für die untersuchte Stichprobe der Gütefaktor im Bundesdurchschnitt bei 74 Prozent liegt, in der Südregion hingegen bei 63 Prozent und in Bayern bei 55 Prozent. Drei Viertel der untersuchten Anlagen in Bayern weisen einen Gütefaktor bis 60 Prozent auf. Der weiter oben erläuterte Korrekturfaktor für Anlagen mit Gütefaktor unter 60 Prozent scheint für Bayern im Bundesvergleich häufig Anwendung zu finden.

Veranschaulichung anhand von Beispielberechnungen

Die im folgenden Abschnitt gezeigten Beispielberechnungen veranschaulichen den Einfluss des Korrekturfaktors sowie des anzulegenden Werts für die Ausschreibungsergebnisse.

Hier geht es zur Beispielrechnung

Dabei geht es um die Tendenzen anhand fiktiver, beispielhafter Werte und nicht um die konkreten Werte. Als durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert werden die bereits weiter oben erwähnten realen Werte verwendet:

Durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert [ct/kWh]
Ausschreibungsrunde 08.20247,33
Ausschreibungsrunde 02.20265,54
Tabelle 2: Auflistung der für die Beispielberechnungen verwendeten Zuschlagswerte.

Dennoch gilt es zu beachten, dass dieser Wert nicht pauschal angenommen werden kann, sondern für jedes Projekt individuell ermittelt wird.

Diese beiden Werte eignen sich gut, um zu zeigen, wie sich die Degression in der Ausschreibung auf die Vergütung auswirkt.

Neben Bayern werden weitere Bundesländer gezeigt und mit Bayern ins Verhältnis gesetzt. Mit Baden-Württemberg wird ein weiteres Land aus der Südregion betrachtet, Niedersachsen und Schleswig-Holstein werden als Vertreter tendenziell windhöffigerer Standorte gezeigt. Die nachfolgende Tabelle zeigt den jeweiligen Korrekturfaktor nach EEG 2023 für jedes Land, basierend auf dem durchschnittlichen mittleren Gütefaktor nach FA Wind und Solar (siehe Ausführungen unter „Der Gütefaktor“; für Methodik siehe Link zur Publikation). Mit dem Korrekturfaktor wurden die anzulegenden Werte für die beispielhaften Zuschlagswerte aus Tabelle 2 berechnet:

Durchschnittlicher mittlerer Gütefaktor [%]
(nach Studie FA Wind und Solar)
Korrekturfaktor nach EEG 23Anzulegender Wert
[ct/kWh]
08.2024
Anzulegender Wert
[ct/kWh]
02.2026
Baden-Württemberg611,40710,317,79
Bayern551,48510,898,23
Niedersachsen781,1868,696,57
Schleswig-Holstein881,0887,986,03
Tabelle 3: Gegenüberstellung der beispielhaften anzulegenden Werte, basierend auf den Ausschreibungsrunden 08.2024 und 02.2026.

Hier kann eine Diskrepanz von knapp 2 bis weit über 2 ct/kWh beim anzulegenden Wert beobachtet werden, für jedes der aufgeführten Länder:

Referenzertragmodell: Anzulegende Werte nach Bundesländern
Grafik 1: Beispiel für den Rückgang der potenziellen Vergütungshöhe basierend auf der Degression der Ausschreibungsergebnisse der Bundesnetzagentur. (Grafik: C.A.R.M.E.N. e.V.)

Die Degression bei den anzulegenden Werten macht sich auch bei den potenziellen Vergütungssummen bemerkbar. In folgender Tabelle werden, sehr vereinfacht dargestellt, theoretische Vergütungssummen für die aufgeführten Länder mit dem höheren und dem niedrigeren anzulegenden Wert gezeigt. An dieser Stelle der erneute Hinweis, dass es nicht um die direkten Strommengen oder Summen geht, sondern um den Unterschied, den verschiedene anzulegende Werte ausmachen. Des Weiteren gilt es zu beachten, dass windhöffigere Standorte im Norden mehr Strom produzieren können. Das heißt, dass ein Vergleich der Summen für eine niedrigere Produktionsmenge in Baden-Württemberg (BW) oder Bayern (BY) mit einer höheren Produktionsmenge in Niedersachsen (NI) oder Schleswig-Holstein (SH) realistischer ist als der Vergleich innerhalb einer Zeile.

Beispielhafte
Stromproduktion [kWh/a]
BW
Anzulegen-der Wert 08.2024
BW
Anzulegen-der Wert 02.2026
BY
Anzulegen-der Wert 08.2024
BY
Anzulegen-der Wert 02.2026
NI
Anzulegen-der Wert 08.2024
NI
Anzulegen-der Wert 02.2026
SH
Anzulegen-der Wert 08.2024
SH
Anzulegen-der Wert 02.2026
8.000.000825.064,80 €623.582,40 €870.804,00 €658.152,00 €695.470,40 €525.635,20 €638.003,20 €482.201,60 €
10.000.0001.031.331,00 €779.478,00 €1.088.505,00 €822.690,00 €869.338,00 €657.044,00 €797.504,00 €602.752,00 €
12.000.0001.237.597,20 €935.373,60 €1.306.206,00 €987.228,00 €1.043.205,60 €788.452,80 €957.004,80 €723.302,40 €
Tabelle 4: Gegenüberstellung beispielhafter, fiktiver Vergütungssummen basierend auf den anzulegenden Werten aus Tabelle 3.
Referenzertragmodell Windenergie: Beispielrechnung für das mittlere Ertragsszenario in Bayern
Grafik 2: Gegenüberstellung beispielhafter Erlöse für unterschiedliche Strommengen und anzulegende Werte. (Grafik: C.A.R.M.E.N. e.V.)

Für das Beispiel Bayern zeigt diese Beispielrechnung für das mittlere Ertragsszenario einen monetären Minderertrag von knapp 266.000 € pro Jahr bei mindestens denselben Kosten für die Projektrealisierung.

Fazit und Ausblick

Das Referenzertragsmodell hat zum Ziel, einen über das Bundesgebiet gleichmäßigen Ausbau von Windenergieanlagen an Land zu ermöglichen. Das geschieht über einen Korrekturfaktor, der die Vergütungshöhe auf windschwächeren Standorten erhöht und somit Projekte wirtschaftlich macht. Für den Standort Bayern ist dieses Modell besonders wichtig, da ansonsten viele bayerische Projekte wirtschaftlich nicht darstellbar wären. Die obige, stark vereinfachte Beispielrechnung macht die aktuelle Situation für Windenergieprojekte in Bayern deutlich und erklärt, warum bayerische Projekte bei den aktuellen Ausschreibungsrunden nur selten Zuschläge erhalten.