Bundeseinheitliche Regelungen für Kohlendioxidleitungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 8. Juli 2026 den Referentenentwurf einer Kohlendioxidleitungsverordnung („KLtgV-E“) vorgelegt. Das Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz (KSpTG) bildet den rechtlichen Rahmen für die Planung und den Betrieb von Kohlendioxidleitungen in Deutschland. Für die Errichtung dieser Infrastruktur in Deutschland, ist eine einheitliche Regelung essenziell. Mit der Kohlendioxidleitungsverordnung (KLtgV) sollen bundesweit weitere Sicherheitsvorgaben für den Bau, Betrieb und die Überprüfung von Kohlendioxidleitungen festgelegt werden. Dadurch werden einheitliche Sicherheitsstandards geschaffen und die Planung sowie Umsetzung entsprechender Vorhaben erleichtert.

Orientierung an bestehenden Regelungen

Die KLtgV schafft kein vollständig neues Regelwerk, es orientiert sich vielmehr an den bewährten Vorgaben der Gashochdruckleitungsverordnung . Dies ist sachlich gerechtfertigt, da Kohlendioxidleitungen und Gashochdruckleitungen ein vergleichbares Gefahrenpotenzial aufweisen. Gleichzeitig berücksichtigt die KLtgV die besonderen technischen und betrieblichen Anforderungen von Kohlendioxidleitungen und sieht dort, wo es erforderlich ist, abweichende Regelungen vor.

Vorteile für Behörden und Wirtschaft

Durch die Anlehnung an die Gashochdruckleitungsverordnung können die zuständigen Behörden auf bereits bekannte und in der Praxis bewährte Regelungen zurückgreifen. Auch für die Wirtschaft bietet dies Vorteile. So können Erfahrungen aus dem Bau und Betrieb von Gashochdruckleitungen genutzt und ergänzt mit spezifischen Anforderungen auf Kohlendioxidleitungen übertragen werden.

Der Entwurf befindet sich noch im Verordnungsverfahren; Änderungen und Konkretisierungen sind deshalb noch möglich. Vor Inkrafttreten der Verordnung ist außerdem die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.