Negative und schwach positive Strompreise am Day-Ahead-Markt

Nach der aktuellen Version des EEG 2023 verringert sich der anzulegende Wert für Anlagen über 100 kW installierte Leistung auf 0 ct/kWhel wenn der Spotmarktpreis negativ ist. Das bedeutet, wenn der Strompreis, der am Tag zuvor an der Börse für diese Stunde gehandelt wurde, unter 0 ct/kWhel ist, bekommen größere EEG-Anlagen keine Vergütung, wenn sie zu dieser Zeit Strom ins Netz einspeisen. Eine Anlage unter 100 kW installierter Leistung aber mit intelligentem Messgerät kann auch unter diese Regel fallen.

Falls das sogenannte Biomassepaket von der EU beihilferechtlich genehmigt wird, kommt für Biogasanlagen eine zusätzliche Einschränkung hinzu. Biogasanlagen, die ihren Zuschlag bei einer Ausschreibung nach einer Genehmigung des Biomassepakets bekommen würden, bekommen auch für die Stunden mit einem Spotmarktpreis kleiner oder gleich 2 ct/kWhel („schwach positiv“) keine Vergütung mehr. Da die Branche auf eine baldige beihilferechtliche Genehmigung hofft, kann es sinnvoll sein, die Zeiten mit schwach positivem Strompreis bereits jetzt in der Planung zu berücksichtigen.

Überblick

In den letzten Jahren ist sowohl die Anzahl der Stunden mit negativem Strompreis als auch der Stunden mit schwach positivem Strompreis gestiegen (siehe Tabelle 1). Die Stunden mit schwach positiven Preisen sind alle Stunden mit einem Strompreis kleiner oder gleich 2 ct/kWhel, d.h. die negativen Stunden sind dort auch mitgezählt.

 Anzahl < 0 ct/kWhelAnteil < 0 ct/kWhelAnzahl ≤ 2 ct/kWhelAnteil ≤ 2 ct/kWhelmax. Dauer < 0 ct/kWhelmax. Dauer ≤ 2 ct/kWhel
202269 h0,8 %289 h3,3 %8 h29 h
2023301 h3,4 %836 h9,5 %36 h42 h
2024457 h5,2 %1060 h12,1 %18 h37 h
2025 (Jan.-Juni)389 h9,0 %690 h15,9 %14 h29 h
Tabelle 1: Anzahl und Anteil der Stunden mit negativem oder schwach positivem Strompreis sowie maximale Dauer aufeinanderfolgender Stunden mit negativem oder schwach positivem Strompreis für die Jahre 2022 bis Mitte 2025.

Bei den Zahlen für 2025 ist zu beachten, dass bisher nur das erste Halbjahr berücksichtigt werden konnte. Trotzdem lässt sich ein Trend zu häufigeren Stunden mit negativen bzw. schwach positiven Strompreisen erkennen, was man vor allem auch an den Prozentangaben sehen kann. So lag der Strompreis im ersten Halbjahr 2025 bereits bei 9,0 % der Stunden unter 0 ct/kWhel und bei 15,9 % kleiner oder gleich 2 ct/kWhel.

Bei der maximalen Dauer von aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen bzw. schwach positiven Strompreisen lässt sich noch kein Trend erkennen, jedoch gibt es in allen betrachteten Jahren Phasen über 24 Stunden an denen der Strompreis kleiner oder gleich 2 ct/kWhel ist, 2023 war die längste Dauer sogar 42 h. Es sollte somit immer wieder mit Zeiten von über einem Tag gerechnet werden an denen nach der Regelung des Biomassepakets kein Strom eingespeist werden sollte, um Vergütungsausfälle zu vermeiden.

Durch flexible Fütterung kann die Biogasproduktion in Zeiten von häufig niedrigen Strompreisen etwas reduziert werden. Dafür ist es wichtig zu wissen, in welchen Monaten es am häufigsten negative (siehe Abbildung 1) bzw. schwach positive (siehe Abbildung 2) Strompreise gibt. In den Diagrammen ist jeweils die Stundenanzahl pro Monat aufgetragen. Die Anzahl ist in den Sommermonaten durchaus höher als in den Wintermonaten, jedoch gibt es vor allem im Dezember auch häufig negative bzw. schwach positive Strompreise. Für 2025 gibt es bisher nur Daten für das erste Halbjahr, d.h. es werden wahrscheinlich noch einige Stunden hinzukommen.

Abbildung 1: Die Anzahl der Stunden mit negativen Strompreisen pro Monat für die Jahre 2022 bis Mitte 2025
Abbildung 2: Die Anzahl der Stunden mit schwach positiven Strompreisen pro Monat für die Jahre 2022 bis Mitte 2025

Im Februar war die Anzahl der negativen Stunden in den letzten vier Jahren gering. 2023 und 2025 gab es im Februar keine Stunde mit einem Strompreis unter 2 ct/kWhel. Insgesamt steigt mit den Jahren die Anzahl der Stunden mit negativen bzw. schwach positiven Strompreisen vor allem in den Sommermonaten sichtbar an.

Bei längeren Phasen mit negativen bzw. schwach positiven Strompreisen reicht der Gasspeicher häufig nicht mehr aus, um das entstehende Biogas aufzufangen. Dann müssen die BHKW laufen, ohne dass eine Vergütung für die Einspeisung erzielt wird. In Tabelle 2 wird die Anzahl an Stunden angegeben, die über eine Dauer von 12 Stunden aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen bzw. schwach positiven Strompreisen hinausgehen. Diese Zahl ist interessant für Biogasanlagen mit einem Gasspeicher in dem 12 Stunden lang Biogas gespeichert werden kann. Bei der Anzahl der Stunden ist nicht einkalkuliert, dass der Gasspeicher am Anfang der Phase mit negativen bzw. schwach positiven Strompreisen evtl. nicht ganz leer ist und deshalb nicht für 12 Stunden Biogas speichern kann. Es wird auch nicht berücksichtigt, dass, bei einer deutlich längeren Phase, nach einer Zeit der Stromproduktion, wieder Biogas gespeichert werden kann. Es ist trotzdem ersichtlich, dass man auch bei einem Gasspeicher, in dem 12 Stunden lang Biogas gespeichert werden kann, davon ausgehen muss, dass man das BHKW ab und zu auch zu Zeiten mit negativen bzw. schwach positiven Strompreisen laufen lassen muss.

Anzahl < 0 ct/kWhelAnzahl ≤ 2 ct/kWhel
2022033
202330109
20241494
2025 (Jan. – Juni)232
Tabelle 2: Anzahl der Stunden, mit negativen bzw. schwach positiven Strompreisen, die über eine Dauer von 12 aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen bzw. schwach positiven Strompreisen hinausgehen.

Besondere Herausforderungen für Biogasanlagen im Winter

Eine besondere Herausforderung für Biogasanlagen mit einem Wärmenetz sind Wintertage mit langen Zeiten mit negativen bzw. schwach positiven Strompreisen. Vor allem im Winter wird die Abwärme der BHKW als Wärmequelle für das Wärmenetz benötigt, zu Weihnachten und Neujahr wird allerdings weniger Strom, z.B. aufgrund von Betriebsruhen, benötigt. Wenn zu diesen Tagen viel Wind weht und dadurch viel Windstrom produziert werden kann, wird mehr Strom produziert als benötigt wird und der Strompreis sinkt unter 2 ct/kWhel oder wird sogar negativ. Dann sollten Biogasanlagen keinen Strom mehr einspeisen, um das Netz nicht zu überlasten und um den Strom nicht ohne Vergütung abzugeben.

Dieses Phänomen kann man sehr gut anhand des Spotmarktpreisverlaufs für Weihnachten 2023 bis Neujahr 2024 sehen (siehe Abbildung 1). An diesen Tagen wurde viel Strom aus Onshore Windkraftanlagen eingespeist (Quelle: www.smard.de) und der Strompreis lag für viele Stunden im schwach positiven oder sogar negativen Bereich. So war der Strompreis in den 12 Tagen vom 21.12.2023 bis einschließlich 01.01.2024 in 27 % der Stunden negativ und in 60 % der Stunden schwach positiv. An Heiligabend und den beiden Weihnachtsfeiertagen war der Strompreis für insgesamt 64 Stunden kleiner oder gleich 2 ct/kWhel. Diese Phase wurde nur von einer Stunde mit 2,002 ct/kWhel unterbrochen. In dieser einen Stunde können jedoch weder Gasspeicher geleert noch Wärmespeicher aufgefüllt werden.

Abbildung 3: Strompreise des Day-Ahead-Markts zur Jahreswende 2023/2024

Auch am Neujahr 2025 waren die Preise des Day-Ahead-Markts vom 31.12.2024 21:00 Uhr bis 02.01.2025 5:00 Uhr 32 Stunden am Stück ≤ 2 ct/kWhel, 14 Stunden davon negativ. Das lässt darauf schließen, dass die niedrigen Strompreise zur Jahreswende keine Ausnahme bleiben werden.

Wenn laut Wärmeliefervertrag, die Wärmeversorgung jederzeit gewährleistet werden muss, kann dafür zusätzlich zu einem Wärmepufferspeicher eine weitere Wärmequelle wie z.B. ein Biogasbrenner oder Hackschnitzelkessel notwendig sein.

Neben der Wärmeversorgung sind die langen Zeiten bei schwach positiven Preisen auch für die Gasspeicher eine Herausforderung. Die wenigsten Gasspeicher sind auf diese Dauer ausgelegt, sodass es notwendig werden kann, das BHKW auch ohne Vergütung zu betreiben. Soweit möglich können durch eine gezielte Fütterung der Biogasanlage die Gasspeicher entlastet werden. Die flexible Fütterung erfordert jedoch gute Kenntnisse der Biogasanlage und sollte bereits zuvor getestet worden sein.

Aufgrund dieser Herausforderungen sollten lange Phasen mit negativen bzw. schwach positiven Strompreisen bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit sowie der Planung der Wärmeversorgung berücksichtigt werden.

(Quelle für die Strompreise: https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/EEG/Transparenzanforderungen/Marktpr%C3%A4mie/Spotmarktpreis-nach-3-Nr-42a-EEG)