Erklärung zur Barrierefreiheit

Seit Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz der Richtlinie (EU) 2016/2102 in Kraft, das durch die Bayerische Digitalverordnung weiter unterlegt wird.
C.A.R.M.E.N. e.V. ist bemüht, seine website www.carmen-ev.de weitest möglich barrierefrei zu gestalten. Sollten Sie bei der Nutzung unseres Webangebots auf Barrieren stoßen, teilen Sie uns diese bitte per E-Mail oder telefonisch mit unter 09421 960 300

Diese Webseite ist mit den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit teilweise unvereinbar. Folgende Elemente und Funktionen entsprechen nicht immer den Richtlinien:

Bilder und Grafiken ohne informative Funktion beinhalten nur zum Teil einen Alternativtext, nicht alle PDF-Dokumente sind bislang barrierefrei gestaltet.

Diese Einschätzung beruht auf einer am 11.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung durch C.A.R.M.E.N. e.V.

Mängel in der Barrierefreiheit werden im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung unserer Inhalte kontinuierlich behoben.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Die zuständige Behörde für die Einhaltung der Barrierefreiheit ist das

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

Straubing, 1. Juli 2025