Web-Seminar: Vorstellung der Änderungen in der neuen TRGS 529
Nach umfangreichen Vorarbeiten wurde die Technische Regel für Gefahrstoffe “Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas” (TRGS 529) in einer neuen Fassung veröffentlicht. Die TRGS 529 gilt für alle Tätigkeiten zur Herstellung von Biogas und zum Betrieb von Biogasanlagen, unabhängig von deren Art der Genehmigung und der Anzahl der Beschäftigten. Weiter ist die TRGS 529 auch von Arbeitgebern der Fachfirmen, die Tätigkeiten auf Biogasanlagen verrichten, zu beachten und umzusetzen.
Aufgrund der zahlreichen und sehr detaillierten Änderungen und neuen Anforderungen (z. B. im Bereich des Einsatzes von Zusatz- und Hilfsstoffen, den Fachkundeanforderungen und der Annahme von Abfällen), bietet die Fachverband Biogas Service GmbH ein Web-Seminar an. Hier werden wir die Änderungen in der TRGS 529 ausführlich vorstellen und deren Interpretation mit den Teilnehmern diskutieren.
Zielgruppe des Web-Seminars sind Anlagenbetreiber, Firmenvertreter, zur Prüfung befähigte Personen gem. BetrSichV, Sachverständige, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, etc.
Im Anschluss der jeweiligen Vorträge, ist genug Zeit eingeplant Ihre persönlichen Fragen zu diskutieren. Jeder Teilnehmer des Web-Seminars erhält eine Teilnahmebestätigung gemäß AGB durch die Fachverband Biogas Service GmbH.