Veranstalter

Fachverband Biogas e.V.
Phone
+49 8161 984660
E-Mail
info@biogas.org
Website
http://www.biogas.org
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Ort

Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Bezirksstelle Braunschweig
Helene-Künne-Allee 5, 38122 Braunschweig

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Datum

08 Mrz 2024
Expired!

Uhrzeit

09:00 - 17:00

Preis

210,00€

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Termin eines C.A.R.M.E.N.-Mitglieds

Betreiberqualifikation (AS)

ls Betreiber oder Mitarbeiter auf einer Biogasanlage gelten unterschiedliche Gesetze, Regeln und Verordnungen, deren fachlich anerkannte Unterweisung Sie nachweisen müssen. Je Anlage müssen mindestens zwei Personen die u.a. Unterweisungen nachweisen.

Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine Grundschulung erhalten haben, müssen Sie diese alle 4 Jahre in einer 1-tägigen Nachschulung auffrischen.

Die eintägige Schulung hat folgende Inhalte:

  • TRSG 529 „Technische Regel zum Umgang mit Gefahrstoffen bei der Herstellung von Biogas“
  • TRAS 120 „Technische Regel zur Anlagensicherheit für Biogasanlagen“

Wir bieten Ihnen nicht nur die Möglichkeit regional den Fortbildungsnachweis zu erwerben, sondern wir möchten Ihnen zusätzlich möglichst viele nützliche und praktische Tipps mit auf den Weg geben. So werden neben der TRGS und TRAS auch folgende Themen besprochen:

  • notwendige Dokumentationen im Biogasanlagenbetrieb
  • Umgang mit Zusatz und Hilfsstoffen
  • Lagerung der Gärsubstrate und rechtliche Vorgaben zur Nährstoffverwertung.

b) Neben den Technischen Regelwerken müssen in einer Biogasanlage auch Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung eingehalten werden, so u.a.

  • die DGUV-Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

Demnach müssen Sie in Ihrem Unternehmen einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für den Arbeitsschutz der Betriebsprozesse bereithalten bzw. als Dienstleistung beauftragen. Bei einer Größenordnung mit weniger als 50 Beschäftigten können Sie auch das sogenannte „Unternehmermodell“ wählen, bei dem Sie als (aktiv in das Betriebsgeschehen eingebundene/r) UnternehmerIn selbst die geforderte Grundbetreuung übernehmen. Dazu ist eine Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme erforderlich, welche nach 4 Jahren aufzufrischen ist.
Die angebotene Schulung findet im Rahmen des „Schulungsverbundes Biogas“ des Fachverbands Biogas statt. Am Ende der Veranstaltung wird eine schriftliche Prüfung online als „Multiple Choice“ Test durchgeführt, bei dessen Bestehen, Sie vom Fachverband ein Zertifikat erhalten, dass Sie erfolgreich an der Schulung teilgenommen haben.