Auffrischungskurs / Fortbildung für Arbeiten an JGS- und Biogasanlagen
Am 1. August 2017 trat die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft.
Danach dürfen ab dem 1. August 2017 anzeigepflichtige JGS- und Biogas-Anlagen einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile nur noch von Fachbetrieben nach § 62 Wasserhaushaltgesetz (WHG) errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden (§ 45 und Anlage 7 Nr. 2.4 AwSV).
Seit August 2018 untersetzt die Technische Regel TRwS 792 JGS- Anlagen die AwSV.
Themenschwerpunkte:
- Vermittlung der notwendigen umfassenden Kenntnisse der maßgeblichen Vorschriften des Wasser-, Bau-, Betriebssicherheits-, Immissionsschutz- und Abfallrechts
- Erläuterungen zur praxisnahen Umsetzung der anzuwendenden technischen Regeln
- Hinweise und Erfahrungen zum wirtschaftlichen und mangelfreien Bauen und Betreiben beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in der Landwirtschaft
- Möglichkeiten zur Instandsetzung von Bestandsanlagen
