Veranstalter

InformationsZentrum Beton GmbH (IZB)
Website
http://www.beton.org
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Ort

online

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Datum

29 - 30 Sep. 2026

Uhrzeit

09:00 - 13:00

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C.A.R.M.E.N. e.V. mit dabei

Auffrischungskurs / Fortbildung für Arbeiten an JGS- und Biogasanlagen

Am 1. August 2017 trat die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft.
Danach dürfen ab dem 1. August 2017 anzeigepflichtige JGS- und Biogas-Anlagen einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile nur noch von Fachbetrieben nach § 62 Wasserhaushaltgesetz (WHG) errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden (§ 45 und Anlage 7 Nr. 2.4 AwSV).
Seit August 2018 untersetzt die Technische Regel TRwS 792 JGS- Anlagen die AwSV.

Themenschwerpunkte:

  • Vermittlung der notwendigen umfassenden Kenntnisse der maßgeblichen Vorschriften des Wasser-, Bau-, Betriebssicherheits-, Immissionsschutz- und Abfallrechts
  • Erläuterungen zur praxisnahen Umsetzung der anzuwendenden technischen Regeln
  • Hinweise und Erfahrungen zum wirtschaftlichen und mangelfreien Bauen und Betreiben beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in der Landwirtschaft
  • Möglichkeiten zur Instandsetzung von Bestandsanlagen