Aktuelle Fragestellungen zur Nachhaltigkeitszertifizierung bei Biogasanlagen im SURE-EU-System
Mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) hat die Europäische Union neue Maßstäbe für die nachhaltige Erzeugung und Nutzung von Biomasse und Biokraftstoffen gesetzt. Seit dem 21. Mai 2025 löst diese die RED II ab und ist nun die zentrale Grundlage für die Nachhaltigkeitszertifizierung in der Bioenergie. Die RED III legt verbindliche Nachhaltigkeitskriterien fest, die nicht nur Voraussetzung für die Anrechnung auf die EU-Ziele für erneuerbare Energien sind, sondern auch den Zugang zu finanzieller Förderung, wie den EEG-Zahlungen sichern. In Deutschland wird die RED III im Stromsektor durch die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) umgesetzt. Die Verabschiedung der angepassten BioSt-NachV verzögert sich voraussichtlich bis in den Sommer 2026.
Die Bundesregierung plant, von der THG-Bestandsschutzregelung Gebrauch zu machen. Anlagen, die seit mindestens 15 Jahren in Betrieb sind und vor dem 20.11.2023 erstmalig EEG-Zahlungen erhalten haben, müssten dann erst ab dem 01. Januar 2031 und nicht schon ab Inkrafttreten der novellierten BioSt-NachVeine THG-Minderung nachweisen. (Stand April 2025)
Für Betreiber von Biogas- und Biomethananlagen mit mehr als 2 MW Feuerungswärmeleistung bedeutet die RED III: Zertifizierung ist Pflicht!
In unserem Web-Seminar erhalten Sie einen kompakten und praxisnahen Überblick zu folgenden Fragestellungen:
• Welche Anforderungen bringt die novellierte RED III für Anlagenbetreiber und Unternehmen entlang der Lieferkette?
• Wie läuft die Nachhaltigkeitszertifizierung konkret ab?
• Welche Änderungen bringt die Anpassung der BioSt-NachV?
• Wie setzt das SURE-EU-System die Bestandsschutzregelung um?
Im ersten Vortrag vermittelt Christoph Tollmann, Fachreferent Biogas mit Schwerpunkt Nachhaltigkeit beim Fachverband Biogas e.V., die Grundlagen des Zertifizierungsprozesses. Er informiert über den aktuellen Stand der BioSt-NachV, erläutert wie die Bundesregierung die Verordnung an die neuen RED III-Anforderungen anpasst und wie das SURE-EU-System die Bestandsschutzregelung umsetzt. Ergänzt wird der erste Beitrag durch einen zweiten Vortrag von Lutz Sprenger, Referent für Nachhaltigkeit und Zertifizierung beim Fachverband Biogas e.V., der unter Anderem wertvolle Tipps für die Erstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen in der Nabisy-Datenbank gibt.
Das Web-Seminar richtet sich in erster Linie an SURE-Systemteilnehmer, ist aber auch für weitere Akteure der Branche interessant, die sich über die neuen rechtlichen Vorgaben und ihre praktische Umsetzung informieren möchten.
