Das Förderprogramm Energie vom Land (Nr. 255/ 256) der Landwirtschaftlichen Rentenbank dient der Finanzierung von Vorhaben zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Erneuerbaren Energien durch kleine und mittlere Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Förderfähige Maßnahmen
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:
• Investitionen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Bioenergie (z.B. Biogasanlagen, Biomasseheizkraftwerke, Holzvergasungsanlagen, Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe, Nahwärmenetze)
• Investitionen von Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft einschließlich Landwirten in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Erneuerbaren Energien
• Investitionen von Fotovoltaikanlagen auf agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlichen genutzten Gebäuden
• Investitionen von Wasserkraftwerksbetreibern für Fischtreppen
• Investitionen in „Bürger- und Bauernwindparks"
Antragsteller
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Energieproduktion, unabhängig von der gewählten Rechtsform.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Darlehen, wobei bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden können. Die Obergrenze für den Kreditrahmen beträgt hierbei 10 Mio. EUR. Im Einzelfall können auch darüber hinaus gehende Beträge refinanziert werden.
Die maximal mögliche Beihilfeintensität in Bezug auf die förderfähigen Kosten beträgt 10 % bei mittleren und 20 % bei kleinen Unternehmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Beihilfen.
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter Einhaltung der Beihilfeobergrenzen möglich.
Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen.
Art und Höhe der Förderung
Das Kreditprogramm „Energie vom Land“ (Nr. 255 / Nr. 256) wird ab 03.04.17 als Deminimis-Programm fortgeführt. Anlagen, die nach dem EEG 2014 oder jünger gefördert werden, können nur zu beihilfefreien Konditionen finanziert werden. Die Gewährung von Förderzuschüssen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
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