Im Rahmen des EFRE-Programms „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" werden in der Prioritätsachse 3: Klimaschutz Unternehmen bei der Förderung der Energieeffizienz sowie der Nutzung Erneuerbarer Energien unterstützt. Kommunen hingegen können durch das Förderprogramm bei der Maßnahmenumsetzung zur Senkung ihrer CO2-Emissionen in öffentlichen Infrastrukturen unterstützt werden.
Förderfähige Maßnahmen
Energieeinsparung in Unternehmen
Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen. Dazu zählt die Sanierung von Gebäuden bzw. der energieeffiziente Neubau. Maßgeblich hierbei ist, dass die Maßnahmen die Kosteneffizienz der Unternehmen stärken.
Energieeinsparung in öffentlichen Infrastrukturen
Energetische Modernisierung staatlicher und kommunaler Infrastruktureinrichtungen.
Antragsteller
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Unternehmen sowie kommunale Gebietskörperschaften.
Art und Höhe der Förderung
Die EU-Förderung erfolgt in der Regel durch Zuschüsse – in einigen Fällen in Form von rückzahlbaren Darlehen. Der Höchstsatz der EU-Kofinanzierung liegt bei 50 %. Der tatsächliche Fördersatz kann je nach Förderbereich variieren.
Antragstellung
Die Förderanträge nehmen die Stellen entgegen, die für das jeweilige Landesförderprogramm zuständig sind. Diese Stellen sind in den jeweiligen Förderrichtlinien benannt, meist sind dies ebenfalls die Bezirksregierungen. Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare und Vordrucke.
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