Schulung BETREIBERQUALIFIKATION (GS)
Laut der aktuellen TRGS 529 (Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas) müssen mindestens zwei Personen für die Tätigkeit an einer Biogasanlage entsprechend qualifiziert sein und mindestens alle vier Jahre eine entsprechende Fortbildung nachweisen. In dieser 2-tägigen Schulung vermitteln unsere erfahrenen Referenten – nach dem bundesweiten Lehrplan des Schulungsverbandes Biogas – die notwendigen Inhalte und geben zahlreiche Hilfestellungen
für einen sicheren Alltag als Biogasanlagenbetreiber.