Gebäudeenergiegesetz & Fördersystem für effiziente Gebäude
GEG & BEG – Auffrischung, Neuerungen, Ausblick
Grundlagen| Anforderungen an Neubau und Bestandsgebäude | Förderung und
energetische Modernisierung | GEG 2022
IntensivSeminar
Die Vereinigung des Energieeinspargesetzes EnEG, der Energieeinsparverordnung EnEV und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes EEWärmeG zu einem Gebäudeenergiegesetz GEG ist 2019 erfolgt. Nachträglich wurde Anfang und Mitte 2021 das Fördersystem BEG, bezogen auf die Anforderungen aus dem GEG, neu aufgelegt.
Maßnahmen im ‚Klimaschutz-Sofortprogramm‘ der Bundesregierung sehen aktuell weitgehende Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Im Entwurf hierzu heißt es:
„Die Anforderungssystematik des GEG und das Wirtschaftlichkeitsgebot werden im Hinblick auf Klimafolgekosten modernisiert und zur Zielerreichung werden auch wirksame Mindesteffizienzanforderungen an Bestandsgebäude aufgenommen“.
Das erst Ende 2019 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz soll demnach bereits Anfang 2022 überprüft und grundsätzlich novelliert werden.