C.A.R.M.E.N.- WebKonferenz “Wärmelieferverträge für Biogas- und Biomasseheiz(kraft)anlagen”
Vertrag kommt von vertragen, sagt der Volksmund – das gilt auch und besonders für Wärmelieferverträge. Gleichzeitig ist keine Wärmelieferung wie die andere. Daher sollte jeder Wärmelieferant über ein Grundwissen hinsichtlich der umfangreichen Rechtsvorschriften verfügen, das ihn in die Lage versetzt, zusammen mit einem fachkundigen Rechtsbeistand einen individuellen Liefervertrag zu erstellen. Aber auch größere Wärmekunden sollten sich mit dem Regelwerk auseinandersetzen, z. B. ob sie dem Vergaberecht unterfallen und die Wärmelieferung ausschreiben müssen. Für beide Vertragspartner ist wichtig, ob die Bestimmungen der AVBFernwärmeV gelten, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt worden sind. Ebenso ist die rechtskonforme Ausgestaltung von Preisgleitklauseln essenziell, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Da viele Anlagenbetreiber gleichzeitig eine Stromvergütung nach dem EEG erhalten, müssen auch die Wechselwirkungen mit dessen Rechtnormen beachtet werden. Diese und weitere Themen werden in der C.A.R.M.E.N. -Webkonferenz beleuchtet und diskutiert.
Sie findet in Kooperation mit dem Fachverband Biogas und dem Fachverband Holzenergie statt und richtet sich gleichermaßen an Betreiber und Kunden von Biomasseanlagen sowie alle fachliche Interessierten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Der Tagungsbeitrag beträgt 50 € (inkl. MwSt.). Für C.A.R.M.E.N.-Mitglieder, Mitglieder der Kooperationspartner, Beschäftigte bayerischer Behörden und Studierende gilt der ermäßigte Tagungsbeitrag in Höhe von 40 €.
Link zur Anmeldung:
Das Programm finden Sie hier.