
C.A.R.M.E.N.-Seminar “Hydraulischer Abgleich”
Keine Förderung einer neuen Heizungsanlage ohne Nachweis des hydraulischen Abgleichs!
Das zweitägige Seminar vermittelt alle notwendigen Grundlagen zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs, wobei der Schwerpunkt auf 2-Rohr-Anlagen im Gebäudebestand liegt. Die Teilnahme an der Schulung ermöglicht die Bestätigung des Abgleichs für die KfW-bzw. BAFA-Förderung gemäß VdZ-Formular nach Verfahren B.
Zudem gilt bereits seit einem halben Jahr auch die Bundesverordnung EnSimiMaV, wo bei allen erdgasversorgten Gebäuden zwingend der hydraulischen Abgleich durchgeführt werden muss – entweder durch den Installateur, einen Energie-Effizienz-Experten oder den Schornsteinfeger. Und die Fristen sind mehr als knapp:
EnSimiMaV
Seit dem 01.10.2022 müssen Eigentümer von großen Gebäuden mit Wärmeversorgung auf Erdgasbasis einen hydraulischen Abgleich nach dem Verfahren B der VdZ durchführen lassen. Diese „Verordnung zur Sicherung der Energieeinsparung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ der Bundesregierung schreibt den Abgleich verpflichtend vor für
– Wohngebäude ab 6 Wohneinheiten bis spätestens 15.09.2024
– Wohngebäude ab 10 Wohneinheiten bis spätestens 30.09.2023
– Öffentliche Gebäude und Unternehmen ab 1.000 m² bis spätestens 30.09.2023
Auslöser für diese (bis 31.10.2024 befristete) Verordnung ist die aktuelle Energiekrise und sie hat das Ziel, den Erdgasverbrauch schnell zu senken.
Fortbildungspunkte für die Energieeffizienz-Experten-Liste der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) sind beantragt.
Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt!
Weitere Informationen finden Sie im Programmflyer: