Auffrischungsschulung gemäß TRGS 529 und TRAS 120 (1-tägig)
In der TRGS 529 ist festgelegt, dass der Arbeitgeber (Biogasanlagenbetreiber) sicherzustellen hat, dass die verantwortlichen Personen mindestens alle vier Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen. Die Inhalte dieser Fortbildung sind ebenfalls in der TRGS 529 beschrieben.