Auffrischungsschulung “Betreiberqualifikation: Auffrischungsschulung (AS) Anlagensicherheit an Biogasanlagen”
In der TRGS 529 ist festgelegt, dass der Arbeitgeber (Biogasanlagenbetreiber) sicherzustellen hat, dass die verantwortlichen Personen mindestens alle vier Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen. Die Inhalte dieser Fortbildung sind ebenfalls in der TRGS 529 beschrieben. Diese Schulung richtet sich somit an die Personen, welche bereits nachweislich an einer zweitägigen Grundschulung „Betreiberqualifikation – Anlagensicherheit für Biogasanlagen” teilgenommen haben und einen entsprechenden Kenntnisnachweis abgelegt haben. Für die Durchführung dieser Schulungen haben sich relevante Bildungseinrichtungen im Bereich Biogas-Betreiberschulungen zum Schulungsverbund Biogas zusammengeschlossen. Nach einem abgestimmten Lehrplan werden die Teilnehmer geschult und erhalten zur Dokumentation der erfolgreichen Schulungsteilnahme ein Zertifikat des Schulungsverbundes Biogas.