Vertrag kommt von vertragen, sagt der Volksmund – das gilt auch und besonders für Wärmelieferverträge.
Gleichzeitig ist keine Wärmelieferung wie die andere. Daher sollte jede/r Wärmelieferant über ein Grund-
wissen hinsichtlich der umfangreichen Rechtsvorschriften verfügen, welches in die Lage versetzt, zusammen
mit einem fachkundigen Rechtsbeistand einen individuellen Liefervertrag zu erstellen. Aber auch größere
Wärmekunden sollten sich mit dem Regelwerk auseinandersetzen, z. B. ob sie dem Vergaberecht unter-
fallen und die Wärmelieferung ausschreiben müssen. Für beide Vertragspartner ist wichtig, ob die Bestim-
mungen der AVBFernwärmeV gelten, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt worden sind. Ebenso ist die
rechtskonforme Ausgestaltung von Preisgleitklauseln essenziell, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Da viele Anlagenbetreibende gleichzeitig eine Stromvergütung nach dem EEG erhalten, müssen auch die
Wechselwirkungen mit dessen Rechtsnormen beachtet werden. Diese und weitere Themen werden in der
Webkonferenz beleuchtet und diskutiert.
Die C.A.R.M.E.N.-WebKonferenz findet in Kooperation mit dem Fachverband Biogas und dem Fachver-
band Holzenergie am 18. Mai 2021 statt und beginnt um 10:00 Uhr. Sie richtet sich gleichermaßen an Betreibende und
Kunden von Biogas- und Biomasseanlagen sowie alle fachlich Interessierten.
Der Tagungsbeitrag beträgt 50 € (inkl. MwSt.). Für C.A.R.M.E.N.-Mitglieder, Mitglieder der Kooperations-
partner, Beschäftigte bayerischer Behörden und Studierende gilt der ermäßigte Tagungsbeitrag in Höhe
von 40 €. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Weitere Informationen zum Programm erhalten Interessierte auf www.carmen-ev.de sowie im
Programmflyer.
Die Anmeldung erfolgt über den Software-Anbieter edudip GmbH mit dem folgenden Anmeldelink:
https://www.edudip.com/de/webinar/warmeliefervertrage-fur-biogas-und-biomasseheizkraftanlagen/1083982
Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme an der Webkonferenz ist ein PC oder Notebook sowie eine gute und stabile Internetverbindung. Über einen Livechat können die Teilnehmenden schriftlich Fragen stellen.
Circa 2.200 Zeichen, Abdruck frei, Belegexemplar erbeten.