Über 300 Teilnehmende informierten sich im Rahmen der C.A.R.M.E.N.-Webkonferenzen am 13. und 28. Mai über Möglichkeiten, wie sich Erneuerbare-Energien-Anlagen auch nach Auslaufen der EEG-Vergütung wirtschaftlich betreiben lassen. Die Referentinnen und Referenten der Online-Veranstaltung informierten live und digital über die verschiedenen Ansatzpunkte sowie rechtliche und planerische Herausforderungen der einzelnen Vermarktungsformen.
Nach einer Begrüßung durch Larissa Auzinger und Tabea Falter – das Moderatorinnenteam von C.A.R.M.E.N. e.V. – machte Ka Yee Winkler, EnergieAgentur.NRW, den thematischen Einstieg mit einem Vortrag zur aktuellen Situation sowie rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Recht auf Netzanschluss bleibe laut EEG auch nach Auslaufen der Förderung bestehen, so Winkler. Im Unterschied zur Vergütungszeit müsse allerdings eine Abnahme für den Strom sichergestellt sein. Dies könne entweder durch eine Direktlieferung, also eine Stromabnahme ohne Nutzung des öffentlichen Netzes, oder über die sogenannte Direktvermarktung, bei der der Verkauf über das öffentliche Netz erfolgt, sichergestellt werden.
Jörg Sutter, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) / Landesverband Franken, fokussierte im Anschluss die Situation im Photovoltaikbereich. Nach aktueller Gesetzeslage sei für kleine Anlagen bis
2 Kilowatt-Peak (kWp) weder der Eigenverbrauch, noch der Eigenverbrauch mit Speicher oder die Direktvermarktung sinnvoll, kritisiert Sutter. Bei Anlagen bis 5 kWp könne mit einer Umstellung auf Eigenverbrauch unter Umständen eine Wirtschaftlichkeit erreicht werden. Erst ab 30 kWp sei die Wirtschaftlichkeit sowohl bei Eigenverbrauch sowie Eigenverbrauch mit Speicher als auch Direktvermarktung realistisch. Die DGS rate daher dringend dazu, die Gesetzeslage entsprechend zu ändern.
Den Fokus auf Windenergie setzte Marcel Keiffenheim, Greenpeace Energie eG, und konzentrierte sich dabei auf sogenannte PPA-Lösungen. Er betonte die Notwendigkeit, alte Windparks weiter zu betreiben, um die CO2-Ziele einhalten zu können. Strom aus „Ü21“ Windparks sei weiterhin sehr attraktiv, solange er nicht als Graustrom an der Börse „verramscht“, sondern als Ökostrom vermarktet werde. Das Repowering biete sinnvolle Zusatzoptionen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen verschiedener Vermarktungsformen, insbesondere der Power Purchase Agreements (PPAs) fasste Micha Klewa, Becker Büttner Held PartGmbB, zusammen. Bei den PPAs handele es sich um zivilrechtliche Verträge im Stromsektor mit bestimmten individuell ausgestalteten Konditionen. Klewa erläuterte die Unterschiede zwischen Utility PPAs, d. h. Stromlieferverträge zwischen Erzeugungsanlagenbetreiber und Versorger, sowie Corporate PPAs. Bei letzteren werde die Stromlieferung direkt zwischen Erzeugungsanlagenbetreiber und Unternehmen vereinbart.
Den praktischeren Teil läuteten Dr. Andreas Bachmaier, GP JOULE GmbH sowie Florian Weh, renergie Allgäu e.V. ein. Bachmaier betonte die Bedeutung der Sektorenkopplung für eine deutschlandweite CO2-Neutralität und stellte verschiedene regionale Projekte vor. Mit dem Projekt „Marktplatz cells energy“ der renergie Allgäu e.V., zeigte Weh Potenziale für die Bürgerenergiewende auf.
Eine rege Diskussionsrunde am Ende der Veranstaltung eröffnete die Möglichkeit, vertiefend auf Fragen der Teilnehmenden einzugehen. Die zugeschalteten Expertinnen und Experten waren sich insgesamt einig, dass gerade für den erfolgreichen Weiterbetrieb kleiner Anlagen nach dem Vergütungszeitraum noch einige Gesetzesänderungen bzw. Anpassungen erfolgen müssten. Für größere Anlagen könne das Ende der EEG-Vergütung jedoch auch eine Chance für neue Vermarktungsformen bieten.
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