Förderung

Um kurz- und mittelfristig die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit Nachwachsender
Rohstoffe herzustellen, wurden von EU, Bund und Ländern eine Reihe von Förderprogrammen aufgelegt. Teilweise betreffen sie ausschließlich Nachwachsende Rohstoffe, teilweise haben sie die allgemeine Förderung innovativer und/oder umweltverträglicherer Technologien zum Ziel. Die wichtigsten Förderprogramme und
Institutionen werden im Folgenden genannt.


  • Maßnahmen der EU
  • Maßnahmen des Bundes
  • Maßnahmen der Länder
  • Sonstige Fördermaßnahmen
  • Förderung von Dämmstoffen



    1 Maßnahmen der EU

    1.1 Europäisches Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration Förderung von Forschung und Entwicklung sowie andere Netzwerkprojekte u. a. auch im Bereich Nachwachsende Rohstoffe.
    Zuständig: EU
    Laufzeit: voraussichtlich Herbst 2002-2006

    1.2 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
    in Verbindung mit der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums nach EG-Verordnungen Nr. 1257/1999
    Förderung von Investitionsvorhaben insbesondere im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
    Zuständig: EU, BMVEL, Länder (Durchführung)
    Fördervolumen: 160 Mio. € (Investitionsvolumen)
    16 Mio. € (GAK-Förderung)
    39 Mio. € (EAGFL-Förderung)
    Laufzeit: 2000-2006 (Programmplanung)

    1.3 Flächenstilllegung
    Anbau Nachwachsender Rohstoffe auf Stilllegungsflächen gemäß EG-Verordnung
    Nr. 2461/99 unter Beibehaltung der Ausgleichszahlung.

    1.4 Produktionserstattung für Stärke und Zucker
    Förderung der Verwendung insbesondere auch im Bereich Nachwachsende
    Rohstoffe.


    2 Maßnahmen des Bundes

    2.1 Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“
    Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben sowie Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der stofflichen (und energetischen) Nutzung Nachwachsender Rohstoffe
    Zuständig: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)/ Bundesministerium für
    Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL)
    Fördervolumen: 25 Mio. € pro Jahr

    2.2 Markteinführungsprogramm „Biogene Treib- und Schmierstoffe“
    Förderung der Neubefüllung und Umrüstung von Maschinen, Fahrzeugen und Anlagen in
    umweltsensiblen Bereichen auf biogene Schmierstoffe und Hydrauliköle des Einsatzes von Pflanzenöl als Treibstoff von Eigenverbrauchstankstellen für Biodiesel
    Zuständig: FNR/BMVEL
    Fördervolumen: 10 Mio. € pro Jahr

    2.3 Umweltschutz – Bürgschaftsprogramm der Deutschen Ausgleichsbank
    Förderung von Investitionsvorhaben einschließlich Betriebsmittel zur Herstellung innovativer
    umweltfreundlicher Produkte durch Haftungsfreistellung in Höhe von 80% des Kreditbetrags.
    Zuständig: Bundesministerium für Umweltschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
    Laufzeit: Ende 2002 (Antragstellung)

    2.4 Verpackungsverordnung
    Ausnahmeregelung für biologisch abbaubare Verpackungen aus überwiegend
    Nachwachsenden Rohstoffen (. Stoffliche Nutzung, Kap. 2.4.1).
    2.5 Bioabfallverordnung

    Aufnahme von biologisch abbaubaren Verpackungen aus Nachwachsenden
    Rohstoffen in die Positivliste (. Stoffliche Nutzung, Kap. 2.4.2).


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