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Aktuelle Meldungen zum EEG Empfehlungsverfahren Die Clearingstelle-EEG hat ihr Empfehlungsverfahren zum Landschaftspflege-Bonus abgeschlossen. Im Ergebnis plädiert die Clearingstelle für eine weite Auslegung des Begriffs Material, das im Rahmen der Landschaftspflege anfällt. Auch Straßenbegleitgrün soll demnach als Landschaftspflegematerial subsummiert werden. Die Empfehlungen der Clearingstelle sind nicht rechtsverbindlich, werden wahrscheinlich von der Branche anerkannt. Im Einzelfall kann der Stromversorger und beim Landschaftspflegebonus auch der Umweltgutachter eine andersartige Auffassung vertreten. Die Clearingstelle-EEG geht davon aus, dass Pflanzen- oder
Pflanzenbestandteile im Rahmen der Landschaftspflege anfallen, wenn Schnitt-
und Mahdgut auf folgenden Flächen anfällt: Indizien dafür, dass die Tätigkeiten auf anderen als auf den genannten Flächen vorrangig der Landschaftspflege dienen, sind der Verzicht auf den Einsatz von mineralischem Dünger und von chemischen Pflanzenschutzmitteln ab Kalenderjahresbeginn bis zum Anfallen der Pflanzen oder Pflanzenbestandteile sowie die maximal zweischürige Mahd pro Kalenderjahr. Die gesamte Empfehlung ist zu finden unter:
Formaldehydbonus in Bayern für alte Baurechtsanlagen Im Rahmen der EEG-Novellierung zum 01.01.2009
wurde ein sogenannter Formaldehyd-Bonus (auch Luftreinhaltebonus bzw.
Emissionsminderungsbonus genannt) eingeführt, der für bestimmte
Biogasanlagen, die "die dem Emissionsminimierungsgebot der TA Luft
entsprechenden Formaldehydgrenzwerte" einhalten, eine um 1 ct/kWh
höhere Vergütung gewährt. Die jeweiligen Emissionswerte
müssen von einer anerkannten Messstelle ermittelt und die Einhaltung
der Grenzwerte von der zuständigen Behörde, in der Regel der
Kreisverwaltungsbehörde, bescheinigt werden. Hinweis: Zur Frage, ob der Stromnetzbetreiber
für alte Baurechtsanlagen den Bonus auszahlen muss, gibt es bei der
Clearingstelle-EEG ein
Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) 2009 Auslegungshilfe des BMU zum Begriff Trockenfermentation
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