![]() |
|||||
|
Aktuelle Meldungen zum EEG
Ab welchem Zeitpunkt und für welchen Zeitraum besteht der Anspruch auf die erhöhte Vergütung nach § 27 Abs. 5 EEG2009 bzw. § 66 Abs. 1 Nr. 4a EEG2009? "Der Anspruch auf Zahlung der erhöhten
Vergütung nach § 27 Abs. 5 bzw. § 66 Abs. 1 Nr. 4a EEG2009
besteht ab dem Zeitpunkt, bezogen auf Weiteres siehe: http://www.clearingstelle-eeg.de/files/2009-28_Hinweis.pdf
Clearingstelle-EEG: Mais von Flächen in Kulturlandschafts- bzw. Agrarumweltprogrammen stellt in bestimmten Fällen Material aus der Landschaftspflege dar Nach Aussage der Clearingstelle EEG besteht für Mais von Flächen in Kulturlandschafts- bzw. Agrarumweltprogrammen in bestimmten Fällen der Anspruch auf den Landschaftspflege-Bonus. Demnach können Pflanzen und Pflanzenbestandteile auch dann unter den Begriff der Landschaftspflege fallen, wenn sie im Rahmen planmäßigen Wirtschaftens in land- und forstwirtschaftlichen bzw. gartenbaulichen Betrieben anfallen. Ein "Anfallen" in diesem Rahmen liegt aber nur dann vor, wenn die Maispflanzen nicht gezielt für die Stromerzeugung gewonnen werden, sondern ggf. als zufälliges, für die jeweilige Betriebsform aber typisches, Nebenprodukt auftreten. Der im Vergleich zur landwirtschaftlichen Nutzung deutlich eingeschränkte Einsatz bzw. der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, der Verzicht auf mineralischen Dünger sowie die Anpassung der Bewirtschaftung bzw. der Mahdtermine als Auflagen im Rahmen der Agrarumwelt- bzw. Kulturlandschaftsprogramme (KULAP) stellen regelmäßig sicher, dass die betreffenden Pflanzen oder Planzenbestandteile bei Aktivitäten anfallen, deren vorrangiges Ziel jeweils nicht die land- oder forstwirtschaftliche bzw. gartenbauliche Nutzung der Fläche ist. Die gesamte Aussage ist zu finden unter: http://www.clearingstelle-eeg.de/node/834" Aussagen der Clearingstelle sind nicht rechtsverbindlich, werden jedoch in Teilen der Branche anerkannt. Im konkreten Fall muss der beauftragte Umweltgutachter (siehe hier ) entscheiden, ob es sich bei einem fraglichen Substrat um Material handelt, dass im Rahmen der Landschaftspflege angefallen ist."
Empfehlungsverfahren Die Clearingstelle-EEG hat ihr Empfehlungsverfahren zum Landschaftspflege-Bonus abgeschlossen. Im Ergebnis plädiert die Clearingstelle für eine weite Auslegung des Begriffs Material, das im Rahmen der Landschaftspflege anfällt. Auch Straßenbegleitgrün soll demnach als Landschaftspflegematerial subsummiert werden. Die Empfehlungen der Clearingstelle sind nicht rechtsverbindlich, werden wahrscheinlich von der Branche anerkannt. Im Einzelfall kann der Stromversorger und beim Landschaftspflegebonus auch der Umweltgutachter eine andersartige Auffassung vertreten. Die Clearingstelle-EEG geht davon aus, dass Pflanzen- oder
Pflanzenbestandteile im Rahmen der Landschaftspflege anfallen, wenn Schnitt-
und Mahdgut auf folgenden Flächen anfällt: Indizien dafür, dass die Tätigkeiten auf anderen als auf den genannten Flächen vorrangig der Landschaftspflege dienen, sind der Verzicht auf den Einsatz von mineralischem Dünger und von chemischen Pflanzenschutzmitteln ab Kalenderjahresbeginn bis zum Anfallen der Pflanzen oder Pflanzenbestandteile sowie die maximal zweischürige Mahd pro Kalenderjahr. Die gesamte Empfehlung ist zu finden unter:
Formaldehydbonus in Bayern für alte Baurechtsanlagen Im Rahmen der EEG-Novellierung zum 01.01.2009
wurde ein sogenannter Formaldehyd-Bonus (auch Luftreinhaltebonus bzw.
Emissionsminderungsbonus genannt) eingeführt, der für bestimmte
Biogasanlagen, die "die dem Emissionsminimierungsgebot der TA Luft
entsprechenden Formaldehydgrenzwerte" einhalten, eine um 1 ct/kWh
höhere Vergütung gewährt. Die jeweiligen Emissionswerte
müssen von einer anerkannten Messstelle ermittelt und die Einhaltung
der Grenzwerte von der zuständigen Behörde, in der Regel der
Kreisverwaltungsbehörde, bescheinigt werden. Hinweis: Zur Frage, ob der Stromnetzbetreiber
für alte Baurechtsanlagen den Bonus auszahlen muss, gibt es bei der
Clearingstelle-EEG ein
Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) 2009 Auslegungshilfe des BMU zum Begriff Trockenfermentation
|
|||||