Aktuelle Meldungen zum EEG


"Hinweis: Emissionsminimierungsbonus - Beginn und Dauer des Anspruchs der Clearingstelle-EEG"

Ab welchem Zeitpunkt und für welchen Zeitraum besteht der Anspruch auf die erhöhte Vergütung nach § 27 Abs. 5 EEG2009 bzw. § 66 Abs. 1 Nr. 4a EEG2009?

"Der Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung nach § 27 Abs. 5 bzw. § 66 Abs. 1 Nr. 4a EEG2009 besteht ab dem Zeitpunkt, bezogen auf
den die zuständige Behörde die Einhaltung der Formaldehydgrenzwerte bescheinigt (Referenzzeitpunkt). Der Anspruch setzt stets die Einhaltung
der dem Emissionsminimierungsgebot der TA Luft entsprechenden Formaldehydgrenzwerte voraus. Referenzzeitpunkt kann der Zeitpunkt der ersten die Einhaltung der Emissionswerte bestätigenden Messung oder ein früherer Zeitpunkt sein. Maßgeblich ist, ab welchem Referenzzeitpunkt die behördliche Bescheinigung die Einhaltung der dem Emissionsminimierungsgebot der TA Luft entsprechenden Formaldehydgrenzwerte bestätigt"

Weiteres siehe: http://www.clearingstelle-eeg.de/files/2009-28_Hinweis.pdf

Clearingstelle-EEG: Mais von Flächen in Kulturlandschafts- bzw. Agrarumweltprogrammen stellt in bestimmten Fällen Material aus der Landschaftspflege dar

Nach Aussage der Clearingstelle EEG besteht für Mais von Flächen in Kulturlandschafts- bzw. Agrarumweltprogrammen in bestimmten Fällen der Anspruch auf den Landschaftspflege-Bonus. Demnach können Pflanzen und Pflanzenbestandteile auch dann unter den Begriff der Landschaftspflege fallen, wenn sie im Rahmen planmäßigen Wirtschaftens in land- und forstwirtschaftlichen bzw. gartenbaulichen Betrieben anfallen. Ein "Anfallen" in diesem Rahmen liegt aber nur dann vor, wenn die Maispflanzen nicht gezielt für die Stromerzeugung gewonnen werden, sondern ggf. als zufälliges, für die jeweilige Betriebsform aber typisches, Nebenprodukt auftreten. Der im Vergleich zur landwirtschaftlichen Nutzung deutlich eingeschränkte Einsatz bzw. der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, der Verzicht auf mineralischen Dünger sowie die Anpassung der Bewirtschaftung bzw. der Mahdtermine als Auflagen im Rahmen der Agrarumwelt- bzw. Kulturlandschaftsprogramme (KULAP) stellen regelmäßig sicher, dass die betreffenden Pflanzen oder Planzenbestandteile bei Aktivitäten anfallen, deren vorrangiges Ziel jeweils nicht die land- oder forstwirtschaftliche bzw. gartenbauliche Nutzung der Fläche ist.

Die gesamte Aussage ist zu finden unter: http://www.clearingstelle-eeg.de/node/834"

Aussagen der Clearingstelle sind nicht rechtsverbindlich, werden jedoch in Teilen der Branche anerkannt. Im konkreten Fall muss der beauftragte Umweltgutachter (siehe hier ) entscheiden, ob es sich bei einem fraglichen Substrat um Material handelt, dass im Rahmen der Landschaftspflege angefallen ist."


Empfehlungsverfahren
Landschaftspflege-Bonus Clearingstelle abgeschlossen

Die Clearingstelle-EEG hat ihr Empfehlungsverfahren zum Landschaftspflege-Bonus abgeschlossen. Im Ergebnis plädiert die Clearingstelle für eine weite Auslegung des Begriffs Material, das im Rahmen der Landschaftspflege anfällt. Auch Straßenbegleitgrün soll demnach als Landschaftspflegematerial subsummiert werden. Die Empfehlungen der Clearingstelle sind nicht rechtsverbindlich, werden wahrscheinlich von der Branche anerkannt. Im Einzelfall kann der Stromversorger und beim Landschaftspflegebonus auch der Umweltgutachter eine andersartige Auffassung vertreten.

Die Clearingstelle-EEG geht davon aus, dass Pflanzen- oder Pflanzenbestandteile im Rahmen der Landschaftspflege anfallen, wenn Schnitt- und Mahdgut auf folgenden Flächen anfällt:
gesetzlich geschützte Biotope, besonders geschützte Natur- und Landschaftsteile, Vertragsnaturschutzflächen, Flächen aus Agrarumwelt- oder vergleichbaren Förderprogrammen, Flächen, auf denen die Bewirtschaftungsauflagen der o. a. Programme freiwillig eingehalten werden sowie Flächen, auf denen vegetationstechnische Pflegemaßnahmen durchgeführt werden, einschließlich u. a. des hierbei anfallenden Straßenbegleitgrüns/- holzes, kommunalen Grasschnitts, Grünschnitts aus der privaten und öffentlichen Garten- und Parkpflege sowie von Golf und Sportplätzen und von Randstreifen von Gewässern.

Indizien dafür, dass die Tätigkeiten auf anderen als auf den genannten Flächen vorrangig der Landschaftspflege dienen, sind der Verzicht auf den Einsatz von mineralischem Dünger und von chemischen Pflanzenschutzmitteln ab Kalenderjahresbeginn bis zum Anfallen der Pflanzen oder Pflanzenbestandteile sowie die maximal zweischürige Mahd pro Kalenderjahr.

Die gesamte Empfehlung ist zu finden unter:
http://www.clearingstelle-eeg.de/filemanager/active?fid=755


 

Formaldehydbonus in Bayern für alte Baurechtsanlagen

Im Rahmen der EEG-Novellierung zum 01.01.2009 wurde ein sogenannter Formaldehyd-Bonus (auch Luftreinhaltebonus bzw. Emissionsminderungsbonus genannt) eingeführt, der für bestimmte Biogasanlagen, die "die dem Emissionsminimierungsgebot der TA Luft entsprechenden Formaldehydgrenzwerte" einhalten, eine um 1 ct/kWh höhere Vergütung gewährt. Die jeweiligen Emissionswerte müssen von einer anerkannten Messstelle ermittelt und die Einhaltung der Grenzwerte von der zuständigen Behörde, in der Regel der Kreisverwaltungsbehörde, bescheinigt werden.
Strittig war bisher in diesem Zusammenhang, ob auch vor dem 01.01.2009 in Betrieb gegangene Biogasanlagen, die nach Baurecht genehmigt wurden (sogenannte alte Baurechtsanlagen), Anspruch auf diesen Bonus haben. Das Bayerische Umweltministerium hat nun mit Rundschreiben vom 21.08.2009 die Behörden angewiesen, dass sie bis auf weiteres auch für alte Baurechtsanlagen bei Einhaltung der Grenzwerte die Bescheinigungen ausstellen sollen.
Betroffene bayerische Anlagenbetreiber können nun unter Verweis auf das entsprechende, auch im Internet abrufbare (http://www.izu.bayern.de/recht/detail_vollzug.php?pid=110001010112) Rundschreiben (Datum 21.08.2009), bei den zuständigen Behörden die entsprechende Bescheinigung erhalten.

Hinweis: Zur Frage, ob der Stromnetzbetreiber für alte Baurechtsanlagen den Bonus auszahlen muss, gibt es bei der Clearingstelle-EEG ein
Hinweisverfahren. Sobald dieses dort abgeschlossen ist, wird das Ergebnis veröffentlicht werden unter: http://www.clearingstelle-eeg.de


 

Allgemeines zum EEG

Meldungen zum EEG


weiterführende Links:

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009

EEG Clearingstelle

Studien zum EEG

Monitoring zur Wirkung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf die Entwicklung der Stromerzeugung aus Biomasse

Auslegungshilfe des BMU zum Begriff Trockenfermentation

 


 

 
E-mailAnfahrtDiskussionsforumImpressumSucheSitemap