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Meldungen zum EEG-Bereich Biogas "Clearingstelle-EEG
hat Ergebnis von anonymisiertem Votumsverfahren u.a. zur Frage, ob Satelliten-BHKW
den Güllebonus erhalten, veröffentlicht:" Clearingstelle-EEG hält Aussage zu Mais als Landschaftspflegematerial allgemeiner Bisher fanden man bei der Clearingstelle-EEG einen Hinweis, ob für Mais von Flächen in Kulturlandschafts- bzw. Agrarumweltprogrammen (im Folgenden: KULAP) der Anspruch auf den Landschaftspflege-Bonus besteht. Der Eintrag stieß auf sehr hohes Interesse. Vielfach wurde der Wunsch an die Clearingstelle EEG herangetragen, auch Erläuterungen zu anderen Einsatzstoffen, die ggf. auf anderen Herkunftsflächen anfallen, zu erhalten. Die Clearingstelle EEG hat diese Anregungen aufgegriffen und den entsprechenden Hinweis zu Mais als Landschaftspflegematerial auch auf andere Substrate ausgedehnt." Weitere Informationen: http://www.clearingstelle-eeg.de/node/834
Workshop-Konkretisierung des "Landschaftspflegebegriffs"
im Hinblick auf die Vergütung des Landschaftspflege-Bonus
"Hinweis: Emissionsminimierungsbonus - Beginn und Dauer des Anspruchs der Clearingstelle-EEG" Ab welchem Zeitpunkt und für welchen Zeitraum besteht der Anspruch auf die erhöhte Vergütung nach § 27 Abs. 5 EEG2009 bzw. § 66 Abs. 1 Nr. 4a EEG2009? "Der Anspruch auf Zahlung der erhöhten
Vergütung nach § 27 Abs. 5 bzw. § 66 Abs. 1 Nr. 4a EEG2009
besteht ab dem Zeitpunkt, bezogen auf Weiteres siehe: http://www.clearingstelle-eeg.de/files/2009-28_Hinweis.pdf
Empfehlungsverfahren Die Clearingstelle-EEG hat ihr Empfehlungsverfahren zum Landschaftspflege-Bonus abgeschlossen. Im Ergebnis plädiert die Clearingstelle für eine weite Auslegung des Begriffs Material, das im Rahmen der Landschaftspflege anfällt. Auch Straßenbegleitgrün soll demnach als Landschaftspflegematerial subsummiert werden. Die Empfehlungen der Clearingstelle sind nicht rechtsverbindlich, werden wahrscheinlich von der Branche anerkannt. Im Einzelfall kann der Stromversorger und beim Landschaftspflegebonus auch der Umweltgutachter eine andersartige Auffassung vertreten. Die Clearingstelle-EEG geht davon aus, dass Pflanzen- oder
Pflanzenbestandteile im Rahmen der Landschaftspflege anfallen, wenn Schnitt-
und Mahdgut auf folgenden Flächen anfällt: Indizien dafür, dass die Tätigkeiten auf anderen als auf den genannten Flächen vorrangig der Landschaftspflege dienen, sind der Verzicht auf den Einsatz von mineralischem Dünger und von chemischen Pflanzenschutzmitteln ab Kalenderjahresbeginn bis zum Anfallen der Pflanzen oder Pflanzenbestandteile sowie die maximal zweischürige Mahd pro Kalenderjahr. Die gesamte Empfehlung ist zu finden unter:
Formaldehydbonus in Bayern für alte Baurechtsanlagen Im Rahmen der EEG-Novellierung zum 01.01.2009
wurde ein sogenannter Formaldehyd-Bonus (auch Luftreinhaltebonus bzw.
Emissionsminderungsbonus genannt) eingeführt, der für bestimmte
Biogasanlagen, die "die dem Emissionsminimierungsgebot der TA Luft
entsprechenden Formaldehydgrenzwerte" einhalten, eine um 1 ct/kWh
höhere Vergütung gewährt. Die jeweiligen Emissionswerte
müssen von einer anerkannten Messstelle ermittelt und die Einhaltung
der Grenzwerte von der zuständigen Behörde, in der Regel der
Kreisverwaltungsbehörde, bescheinigt werden. Hinweis: Zur Frage, ob der Stromnetzbetreiber
für alte Baurechtsanlagen den Bonus auszahlen muss, gibt es bei der
Clearingstelle-EEG ein
Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) 2009 Auslegungshilfe des BMU zum Begriff Trockenfermentation
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