Biodiesel/ Hinweise zur Lagerung

Beim Umgang mit Biodiesel, beispielsweise der Einrichtung von Lagerkapazität, gilt es einige behördliche Vorgaben zu beachten. Nachfolgend finden Sie Erläuterungen, die Ihnen helfen sollen, die geltenden Verwaltungsvorschriften schnell zu durchschauen.

Bei der Lagerung von Biodiesel (Dieselkraftstoff nach DIN 51 606, Dieselkraftstoff aus Fettsäuremethylester - FAME) ist besonders wichtig, vorab zu prüfen, ob der dafür vorgesehene Lagerbehälter bezüglich seiner Materialeigenschaften geeignet ist. (Weitere Einzelheiten regelt die DIN 6601. Sehr informativ sind in diesem Zusammenhang auch die Internetseiten des Bayerischen Landesamts für Wasserwirtschaft: http://www.bayern.de/lfw, eMail: poststelle@lfw.bayern.de).

Wer für Biodiesellagerung freigegebene, sogenannte bauartzugelassene Behälter herstellt, bzw. welche Behälter grundsätzlich für die Lagerung von Biodiesel zugelassen sind, verrät die anschließende, sicherlich nicht vollständige Liste.

Kunststoffbehälter

Firma

Behälter

Chemowerk GmbH, In den Backenländern, 71384 Weinstadt

GF-UP, 700 l bis 2000 l

Dehoust GmbH, Gutenbergstraße 5-7, 69181 Leinen

PE-HD, 700 l bis 4000 l

Kautex Textron GmbH & Co. KG, Kautexstraße 52, 53229 Bonn

PE-HD, 1100 l bis 2500 l

Otto Heintz GmbH & Co. KG, Industriestraße, 35708 Haiger

GF-UP, 600 l bis 1000 l

Rotex GmbH Metall- und Kunststofftechnik, Langwiesenstraße 10-12, 74363 Güglingen

PE-HD, 600 l bis 1000 l

Roth Werke GmbH, Am Seerain, 35232 Dautphetal

PE-HD, 620 l bis 3000 l

Schütz Werke GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 25, 56242 Selters

PE-HD, 600 l bis 3000 l

Werit Kunststoffwerke, Kölner Straße, 57610 Altenkirchen

PE-HD, 800 l bis 5000 l

Quelle: Landratsamt Schweinfurt, Januar 2000.

Stahlbehälter

Behälter aus unlegiertem Stahl dürfen ohne stoffbezogene oder betriebliche Auflagen gemäß Nr. 4.2 DIN 6601 zum Lagern von Biodiesel verwendet werden.

Als unlegierte Stähle gelten:

Stahlsorte

Werkstoff-Nummer

Gütenorm

S235JRG1

1.0036

DIN EN 10 025

S235JR

1.0037

DIN EN 10 025

S235JRG2

1.0038

DIN EN 10 025

S235J2G3

1.0116

DIN EN 10 025

S275J2G3

1.0144

DIN EN 10 025

P235GH

1.0345

DIN EN 10 028 - 1
DIN EN 10 028 - 2

P265GH

1.0425

DIN EN 10 028 - 1
DIN EN 10 028 - 2

P295GH

1.0481

DIN EN 10 028 - 1
DIN EN 10 028 - 2

Quelle: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Ausführungen zum Gutachten III.2/3416, Berlin, 18. April 2000.


Die Beständigkeit handelsüblicher Dichtungen in Zapfsäulen und üblicherweise verwendeten Schlauchmaterialien an Tankstellen ist nicht gegeben, da Biodiesel die in diesen Materialien enthaltenen Weichmacher entzieht (Versprödung des Materials ist die Folge). Als Alternativen stehen Polytetrafluorethylen (PTFE) und Polyvinylidenfluorid (PVDF) zur Verfügung.

Für Abfüllanlagen für Biodiesel gelten nicht gleich strenge Auflagen wie für solche für stark wassergefährdende Stoffe. Beispielsweise wäre ausreichend, die Plätze unter den Anlagen mit sandverfugten Formsteinen (mit nicht mehr als 3 mm Fugenbreite) zu pflastern. Rückhaltevolumina für eventuell austretenden Kraftstoff müssen allerdings genauso eingerichtet werden.
Die Entwässerung der Abfüllplätze muß bei öffentlichen Tankstellen über einen Leichtflüssigkeitsabscheider mit Abfluß in eine öffentliche Abwasseranlage erfolgen. Bei Eigenverbrauchstankstellen kann flächig über den Rand des Abfüllplatzes entwässert werden, wenn sichergestellt scheint, daß das Sickerwasser im umliegenden Boden biologisch abgebaut werden kann und ausreichender Flurabstand vorhanden ist.

Weiterhin gilt:

  • es dürfen nur Einzelbehälter, keine Behälterbatterien aufgestellt werden
  • größtes zulässiges Behälterfassungsvermögen bei Kunststofftanks: 5000 Liter.

Wenn Sie einen Behälter verwenden wollen, der keine Bauartzulassung hat, wird häufig eine besondere Prüfung bzw. eine Eignungsfeststellung, die laut Gesetz von einer zuständigen Stelle durchgeführt werden muß, nötig (zuständige Stellen sind Landratsämter, Stadtverwaltungen - Adressen für Bayern sind bei CARMEN e.V. erhältlich).

Das Aufstellen von Behältern, die der Lagerung von Kraftstoffen oder anderen evtl. wassergefährdenden Stoffen dienen, muß in vielen Fällen an entsprechender Stelle angezeigt werden. Wie die tatsächlichen Bestimmungen für den Einzelfall sind, ob also beispielsweise gar eine Baugenehmigung für die Aufstellung von Lagerbehältern eingeholt werden muß, bringen Sie am besten bei den Behörden vor Ort in Erfahrung.
Lagerbehälter bis 10 m3 Rauminhalt sind in Bayern allerdings generell baugenehmigungsfrei.

Falls Sie noch etwas zum Thema wissen, das Sie auf dieser Seite nicht wiedergefunden haben: wir sind sehr an Anregungen, Verbesserungen und Ergänzungen interessiert! Mailen Sie uns einfach!



 
E-mailAnfahrtDiskussionsforumImpressumSucheSitemap