Meldungen zum EEG

"Herkunftsnachweisverordnung (HkNV) veröffentlicht

Die Verordnung über Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweisverordnung - HkNV) vom 28. November 2011 ist am 8. Dezember
2011 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, 2447) veröffentlicht worden. Sie regelt die Einrichtung eines elektronischen Registers für Herkunftsnachweise beim Umweltbundesamt. Das Register ermöglicht die Erfassung der Herkunft von Strommengen aus erneuerbarer Energie nach europaweit vereinheitlichten Kriterien.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.clearingstelle-eeg.de/hknv.


"Prüfungsstandard nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (IDW PS 970) des Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) http://www.clearingstelle-eeg.de/node/792 und
http://www.idw.de/idw/

Die Clearingstelle EEG hat das Empfehlungsverfahren 2008/17 zum EEG 2004 "Nachgeschalteter Generator bei Biomasse-Verstromung - NawaRo-Zuschlag" abgeschlossen.

Die Clearingstelle EEG hat das Empfehlungsverfahren 2008/8 zum EEG 2004
"Nachgeschalteter Generator bei Biomasse-Verstromung - Technologie- und
KWK-Zuschlag" abgeschlossen
.

BHKW: Pflanzenöl aus dem Jahr 2010 ohne Nachhaltigkeitsnachweis vor dem 01.01.2011 verbrauchen

Ab dem Jahr 2011 wird in BHKW-Anlagen nur noch zertifiziertes Pflanzenöl nach EEG vergütet.
Was soll man mit Restmengen aus dem Jahren 2010 und davor ohne Nachhaltigkeitsnachweis machen?
- Falls die Restmenge nicht mehr im Jahr 2010 verbraucht werden kann, sollte man diese abpumpen.
- Alternativ kann ein Umweltgutachter einen Nachhaltigkeitsnachweis ausstellen. Dies ist jedoch nur praktikabel, sofern die Herkunft des Pflanzenöles bekannt ist.

Sollten Sie die Hinweise nicht beachten, könnten Sie den Anspruch auf die Vergütung nach EEG verlieren.
Eine Rücksprache mit dem Stromversorger ist sehr anzuraten.

Hinweisverfahren der Clearingstelle-EEG abgeschlossen zum Thema: Verhältnis NawaRo-Generalklausel zu Positiv-/Negativ-Listen
Der Hinweis ist zu finden unter: http://www.clearingstelle-eeg.de/files/2010-13_Hinweis.pdf

Oberlandesgericht gewährt Biogasanlagenbetreiber keine höheren Entgelte für Strom aus erneuerbaren Energien

Pressemeldung:
http://www.lg-frankfurt-oder.brandenburg.de
und Urteil: http://www.clearingstelle-eeg.de

Betriebliche Einrichtung - Einspeisemanagement

Die Clearingstelle EEG hat eine Empfehlung zu folgender Fragestellung ausgesprochen:
Was sind betriebliche Einrichtungen im Sinne des § 6 Nr. 1 EEG2009 zur
ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung, auf die der
Netzbetreiber zugreifen darf?"
Weitere Infos: http://www.clearingstelle-eeg.de/files/2010-5_Empfehlung.pdf

Leitfaden EEG-Einspeisemanagement
Konsultation des Leitfadens zum EEG-Einspeisemanagement

Einspeisemanagement beschreibt die temporäre Reduzierung der Einspeiseleistung von EE-, KWK- und Grubengasanlagen. Gemäß § 11 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009) sind Netzbetreiber dazu berechtigt, unbeschadet ihrer Pflicht nach § 9 EEG, an ihr Netz angeschlossene Anlagen mit einer Leistung über 100 kW zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder Grubengas zu regeln (sog. EEG-Einspeisemanagement), soweit andernfalls die Netzkapazität im jeweiligen Netzbereich durch diesen Strom überlastet wäre, sie sichergestellt haben, dass insgesamt die größtmögliche Strommenge aus Erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung abgenommen wird, und sie die Daten über die Ist-Einspeisung in der jeweiligen Netzregion abgerufen haben.
Im EEG wird nicht näher spezifiziert, wie die Entschädigungszahlung zu ermitteln ist. Der vorliegende beschreibt die Grundvoraussetzungen für eine effiziente und sachgerechte Umsetzung der §§ 11, 12 EEG. Diese Leitfadenversion enthält ausschließlich Beschreibungen zur Ermittlung der Entschädigungszahlungen für Windenergie. Die Bundesnetzagentur behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt Regelungen für weitere Energieträger zu definieren.

Des Weiteren widmet sich der Leitfaden der Abschaltrangfolge, d.h. es erfolgt die konkrete Betrachtung der Maßnahmen nach § 13 Abs. 1 und 2 EnWG sowie nach § 8 Abs. 3 und § 11 Abs. 1 EEG. Stellungnahmen zum Konsultationspapiers werden bis zum 04.10.2010 per eMail an eeg-einspeisemanagement@bnetza.de oder, wenn sie vertrauliche Angaben enthalten, per Post an die

Bundesnetzagentur
Referat 610
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

mit der Betreffzeile "Konsultation Leitfaden EEG-Einspeisemanagement" erbeten. Sofern die Stellungnahmen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten, bitten wir um zeitgleiche Übersendung einer entsprechend bereinigten Fassung, denn es ist beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen zu veröffentlichen.

Stand: 30.08.2010

Quelle und Leitfanden:
http://www.bundesnetzagentur.de

Nachrüstpflicht für EEG-Anlagen (z.B. Pflanzenöl-BHKW, Biogas-BHWK o.ä.) mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2009

EEG-Anlagen, die vor dem 01.01.2009 in Betrieb genommen worden sind, müssen ab dem 01.01. 2011 u.a. folgende technische und betriebliche Vorgaben einhalten:
Anlagenbetreiber, deren Anlagenleistung 100 kW übersteigt, sind verpflichtet, die Anlagen mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung a. zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und b. zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung
auszustatten, auf die der Netzbetreiber zugreifen darf.

Solange ein Anlagenbetreiber diese Verpflichtungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Vergütung!! Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem BHKW-Hersteller und/oder Stromnetzbetreiber.

Hinweis: Diese Meldung wurde nach bestem Wissen erstellt. Eine Gewähr kann dafür nicht übernommen werden. Diese Meldung stellt keine Rechtsberatung dar. Sollten Sie eine derartige Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachanwalt.


Zertifizierungssysteme zur Nachhaltigkeitsverordnung anerkannt

Mit der Richtlinie 2009/28/EG wurden Nachhaltigkeitsanforderungen für die energetische Nutzung von Biomasse festgelegt. Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und die Biokraftstoffnachhaltigkeitsverordnung setzen diese Richtlinien in nationales Recht um und legen fest, wie die Biomasse produziert werden muss. Zur Kontrolle der nachhaltigen Biomasseerzeugung wird ein Zertifizierungsverfahren etabliert.
Bisher gibt es zwei anerkannte Zertifizierungssysteme: ISCC und REDcert, das von deutschen Verbänden des Agrar- und Biokraftstoffbereiches gegründet wurde.
Die konkreten Zertifizierungen in den einzelnen Unternehmen werden von beauftragten Zertifizierungsstellen durchgeführt. Für landwirtschaftliche Erzeuger soll bei ISCC und bei REDcert eine einfache Selbsterklärung ausreichen.
Die Broschüre des Deutschen Bauernverbandes „Nachhaltigkeitszertifizierung von Biomasse“ gibt Antworten auf Fragen zu dieser Selbsterklärung.

Weitere Informationen zur Zertifizierung stehen auf den Seiten der BLE zur Verfügung.




 

FW 308 aktualisiert

Das Arbeitsblatt FW 308 ist überarbeiten und an die Anforderungen der
EU-KWK-Richtlinie angepasst worden. Für die Bionergiebranche ist das
Arbeitsblatt FW 308 für nicht serienmäßig hergestellte Biomasse-KWK-
Anlagen bzw. Anlagen mit mehr als zwei Megawatt elektrischer Leistung
für die Ermittlung der Stromkennzahl von Bedeutung. Mit dem
aktualisierten Arbeitsblatt wird erstmalig neben der korrekten
Abgrenzung des KWK-Stroms auch das Hocheffizienzkriterium abgebildet.
Einsprüche und Anmerkungen der Branche wurden, gemäß der
Standardvorgehensweise bei der Einführung von AGFW-
Regelwerksbausteinen, bearbeitet und weitestgehend berücksichtigt.
Die Richtlinie ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Weitere Info und download: http://www.agfw.de/service/fw-308



Umweltgutachter - EEG 2009

Im Rahmen der EEG-Novellierung wurde die Berechtigung zum Bezug
verschiedener Vergütungsboni an einen Nachweis durch eine Umweltgutachterin oder einen Umweltgutachter gekoppelt. Immer wieder erreichen uns Anfragen von Betroffenen nach Adressen dieser Gutachter. Im Folgenden wird der Weg beschrieben, eine vollständige
Liste aller zugelassenen Gutachter zu erhalten.

Grundsätzlich gilt, dass Umweltgutachter bei der DAU, der Deutschen
Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH
registriert sein müssen. Allerdings sind nur für einen bestimmten Prüfbereich zugelassene Umweltgutachter berechtigt, die entsprechenden Bescheinigungen auszustellen.
Um die für das EEG zuständigen Gutachter zu finden, muss folgendermaßen vorgegangen werden:

Die Datenbank der DAU anwählen
Im Feld "Zulassungsbereich (NACE-Code)" den Code 35.11.6 eingeben
Anschließend auf "Suchen" klicken


Der EEG-Navigator im Internet
ermittelt schnell Einspeisevergütungen für Öko-Strom

Mit Hilfe des EEG-Navigators im Internet (www.eeg-navigator.de) lassen sich die unterschiedlichen Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien ab sofort schnell und einfach ermitteln.

Ab 18. Februar 2009 bietet die VBEW Dienstleistungsgesellschaft mbH eine neue Software zur Bestimmung der Vergütung für nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Strom an. Die Anwendung richtet sich an Netz- und Anlagenbetreiber sowie alle anderen Organisationen, die sich mit der EEG-Umsetzung auseinandersetzen.

Für Anlagenplaner, Banken, Behörden, Wirtschaftsprüfer und Verbände ist der EEG-Navigator eine wesentliche Arbeitserleichterung.

Der EEG-Navigator besteht aus einem Vergütungsrechner, der die Einspeisevergütungen nach den Erneuerbaren Energien Gesetzen (EEG 2009, EEG 2004 und EEG 2000) berechnet. Das Rechenergebnis kann ausgedruckt und als pdf- Dokument gespeichert werden. Der Navigator ist direkt mit einem Handbuch verlinkt, das den Anwender sicher durch die EEG-Strukturen führt. Es beinhaltet sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen des EEG - die Gesetzestexte sind integriert - als auch weitere Erläuterungen zum EEG. Der Anwender wird Schritt für Schritt durch das Programm geführt. Er erhält Zusatzinformationen und Querverweise. Ebenso stellt der EEG-Navigator wichtige Unterlagen, wie Formulare, Anträge und Erklärungen bereit.

Der EEG-Navigator wird fortlaufend entsprechend dem aktuellen Kenntnisstand aktualisiert. Dem Anwender steht im Internet somit automatisch immer die neueste Version zur Verfügung. Ein Newsletter informiert über aktuelle Neuerungen rund um das EEG sowie Presse-Information 18.02.2009 über Programmerweiterungen, Links und gibt Hinweise zu EEGVerordnungen, aktuellen Gerichtsurteilen und Veranstaltungen.

Ansprechpartner: Detlef Fischer: 089 / 38 01 82-60 Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - VBEW München, www.vbew.de

 

 
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