Aktuelle Meldungen zum EEG

Zertifizierungssysteme zur Nachhaltigkeitsverordnung anerkannt

Mit der Richtlinie 2009/28/EG wurden Nachhaltigkeitsanforderungen für die energetische Nutzung von Biomasse festgelegt. Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und die Biokraftstoffnachhaltigkeitsverordnung setzen diese Richtlinien in nationales Recht um und legen fest, wie die Biomasse produziert werden muss. Zur Kontrolle der nachhaltigen Biomasseerzeugung wird ein Zertifizierungsverfahren etabliert.
Bisher gibt es zwei anerkannte Zertifizierungssysteme: ISCC und REDcert, das von deutschen Verbänden des Agrar- und Biokraftstoffbereiches gegründet wurde.
Die konkreten Zertifizierungen in den einzelnen Unternehmen werden von beauftragten Zertifizierungsstellen durchgeführt. Für landwirtschaftliche Erzeuger soll bei ISCC und bei REDcert eine einfache Selbsterklärung ausreichen.
Die Broschüre des Deutschen Bauernverbandes „Nachhaltigkeitszertifizierung von Biomasse“ gibt Antworten auf Fragen zu dieser Selbsterklärung.

Weitere Informationen zur Zertifizierung stehen auf den Seiten der BLE zur Verfügung.




 

FW 308 aktualisiert

Das Arbeitsblatt FW 308 ist überarbeiten und an die Anforderungen der
EU-KWK-Richtlinie angepasst worden. Für die Bionergiebranche ist das
Arbeitsblatt FW 308 für nicht serienmäßig hergestellte Biomasse-KWK-
Anlagen bzw. Anlagen mit mehr als zwei Megawatt elektrischer Leistung
für die Ermittlung der Stromkennzahl von Bedeutung. Mit dem
aktualisierten Arbeitsblatt wird erstmalig neben der korrekten
Abgrenzung des KWK-Stroms auch das Hocheffizienzkriterium abgebildet.
Einsprüche und Anmerkungen der Branche wurden, gemäß der
Standardvorgehensweise bei der Einführung von AGFW-
Regelwerksbausteinen, bearbeitet und weitestgehend berücksichtigt.
Die Richtlinie ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Weitere Info und download: http://www.agfw.de/1366.0.html



Umweltgutachter - EEG 2009

Im Rahmen der EEG-Novellierung wurde die Berechtigung zum Bezug
verschiedener Vergütungsboni an einen Nachweis durch eine Umweltgutachterin oder einen Umweltgutachter gekoppelt. Immer wieder erreichen uns Anfragen von Betroffenen nach Adressen dieser Gutachter. Im Folgenden wird der Weg beschrieben, eine vollständige
Liste aller zugelassenen Gutachter zu erhalten.

Grundsätzlich gilt, dass Umweltgutachter bei der DAU, der Deutschen
Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH
registriert sein müssen. Allerdings sind nur für einen bestimmten Prüfbereich zugelassene Umweltgutachter berechtigt, die entsprechenden Bescheinigungen auszustellen.
Um die für das EEG zuständigen Gutachter zu finden, muss folgendermaßen vorgegangen werden:

Die Datenbank der DAU anwählen
Im Feld "Zulassungsbereich (NACE-Code)" den Code 35.11.6 eingeben
Anschließend auf "Suchen" klicken


Der EEG-Navigator im Internet
ermittelt schnell Einspeisevergütungen für Öko-Strom

Mit Hilfe des EEG-Navigators im Internet (www.eeg-navigator.de) lassen sich die unterschiedlichen Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien ab sofort schnell und einfach ermitteln.

Ab 18. Februar 2009 bietet die VBEW Dienstleistungsgesellschaft mbH eine neue Software zur Bestimmung der Vergütung für nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Strom an. Die Anwendung richtet sich an Netz- und Anlagenbetreiber sowie alle anderen Organisationen, die sich mit der EEG-Umsetzung auseinandersetzen.

Für Anlagenplaner, Banken, Behörden, Wirtschaftsprüfer und Verbände ist der EEG-Navigator eine wesentliche Arbeitserleichterung.

Der EEG-Navigator besteht aus einem Vergütungsrechner, der die Einspeisevergütungen nach den Erneuerbaren Energien Gesetzen (EEG 2009, EEG 2004 und EEG 2000) berechnet. Das Rechenergebnis kann ausgedruckt und als pdf- Dokument gespeichert werden. Der Navigator ist direkt mit einem Handbuch verlinkt, das den Anwender sicher durch die EEG-Strukturen führt. Es beinhaltet sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen des EEG - die Gesetzestexte sind integriert - als auch weitere Erläuterungen zum EEG. Der Anwender wird Schritt für Schritt durch das Programm geführt. Er erhält Zusatzinformationen und Querverweise. Ebenso stellt der EEG-Navigator wichtige Unterlagen, wie Formulare, Anträge und Erklärungen bereit.

Der EEG-Navigator wird fortlaufend entsprechend dem aktuellen Kenntnisstand aktualisiert. Dem Anwender steht im Internet somit automatisch immer die neueste Version zur Verfügung. Ein Newsletter informiert über aktuelle Neuerungen rund um das EEG sowie Presse-Information 18.02.2009 über Programmerweiterungen, Links und gibt Hinweise zu EEGVerordnungen, aktuellen Gerichtsurteilen und Veranstaltungen.

Ansprechpartner: Detlef Fischer: 089 / 38 01 82-60 Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - VBEW München, www.vbew.de

 

 
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