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Meldungen zum EEG "Herkunftsnachweisverordnung (HkNV) veröffentlicht Die Verordnung über Herkunftsnachweise für Strom
aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweisverordnung - HkNV) vom 28.
November 2011 ist am 8. Dezember
"Prüfungsstandard
nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (IDW PS 970) des Hauptfachausschuss
des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) http://www.clearingstelle-eeg.de/node/792
und Die Clearingstelle EEG hat das Empfehlungsverfahren 2008/17 zum EEG 2004 "Nachgeschalteter Generator bei Biomasse-Verstromung - NawaRo-Zuschlag" abgeschlossen.
Die Clearingstelle
EEG hat das Empfehlungsverfahren
2008/8 zum EEG 2004
BHKW: Pflanzenöl aus dem Jahr 2010 ohne Nachhaltigkeitsnachweis vor dem 01.01.2011 verbrauchen Ab dem Jahr 2011 wird in BHKW-Anlagen nur noch zertifiziertes
Pflanzenöl nach EEG vergütet. Sollten Sie die Hinweise nicht beachten, könnten
Sie den Anspruch auf die Vergütung nach EEG verlieren.
Hinweisverfahren
der Clearingstelle-EEG abgeschlossen zum Thema: Verhältnis NawaRo-Generalklausel
zu Positiv-/Negativ-Listen
Oberlandesgericht
gewährt Biogasanlagenbetreiber keine höheren Entgelte für
Strom aus erneuerbaren Energien
Betriebliche Einrichtung - Einspeisemanagement Die Clearingstelle
EEG hat eine Empfehlung zu folgender Fragestellung ausgesprochen:
Leitfaden EEG-Einspeisemanagement Einspeisemanagement beschreibt die temporäre Reduzierung
der Einspeiseleistung von EE-, KWK- und Grubengasanlagen. Gemäß
§ 11 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009) sind Netzbetreiber dazu
berechtigt, unbeschadet ihrer Pflicht nach § 9 EEG, an ihr Netz angeschlossene
Anlagen mit einer Leistung über 100 kW zur Erzeugung von Strom aus
Erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder Grubengas zu regeln
(sog. EEG-Einspeisemanagement), soweit andernfalls die Netzkapazität
im jeweiligen Netzbereich durch diesen Strom überlastet wäre,
sie sichergestellt haben, dass insgesamt die größtmögliche
Strommenge aus Erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung
abgenommen wird, und sie die Daten über die Ist-Einspeisung in der
jeweiligen Netzregion abgerufen haben. Des Weiteren widmet sich der Leitfaden der Abschaltrangfolge, d.h. es erfolgt die konkrete Betrachtung der Maßnahmen nach § 13 Abs. 1 und 2 EnWG sowie nach § 8 Abs. 3 und § 11 Abs. 1 EEG. Stellungnahmen zum Konsultationspapiers werden bis zum 04.10.2010 per eMail an eeg-einspeisemanagement@bnetza.de oder, wenn sie vertrauliche Angaben enthalten, per Post an die Bundesnetzagentur mit der Betreffzeile "Konsultation Leitfaden EEG-Einspeisemanagement" erbeten. Sofern die Stellungnahmen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten, bitten wir um zeitgleiche Übersendung einer entsprechend bereinigten Fassung, denn es ist beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen zu veröffentlichen. Stand: 30.08.2010 Quelle und Leitfanden: Nachrüstpflicht für EEG-Anlagen
(z.B. Pflanzenöl-BHKW, Biogas-BHWK o.ä.) mit Inbetriebnahme
vor dem 01.01.2009 Solange ein Anlagenbetreiber diese Verpflichtungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Vergütung!! Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem BHKW-Hersteller und/oder Stromnetzbetreiber. Hinweis: Diese Meldung wurde nach bestem
Wissen erstellt. Eine Gewähr kann dafür nicht übernommen
werden. Diese Meldung stellt keine Rechtsberatung dar. Sollten Sie eine
derartige Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachanwalt.
Zertifizierungssysteme zur
Nachhaltigkeitsverordnung anerkannt Weitere Informationen zur Zertifizierung
stehen auf den Seiten der BLE
zur Verfügung.
FW 308 aktualisiert Das Arbeitsblatt FW 308 ist überarbeiten und an die
Anforderungen der Weitere Info und download: http://www.agfw.de/service/fw-308 Umweltgutachter - EEG 2009 Die Datenbank
der DAU anwählen
Der EEG-Navigator im Internet Mit Hilfe des EEG-Navigators im Internet (www.eeg-navigator.de) lassen sich die unterschiedlichen Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien ab sofort schnell und einfach ermitteln. Ab 18. Februar 2009 bietet die VBEW Dienstleistungsgesellschaft mbH eine neue Software zur Bestimmung der Vergütung für nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Strom an. Die Anwendung richtet sich an Netz- und Anlagenbetreiber sowie alle anderen Organisationen, die sich mit der EEG-Umsetzung auseinandersetzen. Für Anlagenplaner, Banken, Behörden, Wirtschaftsprüfer und Verbände ist der EEG-Navigator eine wesentliche Arbeitserleichterung. Der EEG-Navigator besteht aus einem Vergütungsrechner, der die Einspeisevergütungen nach den Erneuerbaren Energien Gesetzen (EEG 2009, EEG 2004 und EEG 2000) berechnet. Das Rechenergebnis kann ausgedruckt und als pdf- Dokument gespeichert werden. Der Navigator ist direkt mit einem Handbuch verlinkt, das den Anwender sicher durch die EEG-Strukturen führt. Es beinhaltet sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen des EEG - die Gesetzestexte sind integriert - als auch weitere Erläuterungen zum EEG. Der Anwender wird Schritt für Schritt durch das Programm geführt. Er erhält Zusatzinformationen und Querverweise. Ebenso stellt der EEG-Navigator wichtige Unterlagen, wie Formulare, Anträge und Erklärungen bereit. Der EEG-Navigator wird fortlaufend entsprechend dem aktuellen Kenntnisstand aktualisiert. Dem Anwender steht im Internet somit automatisch immer die neueste Version zur Verfügung. Ein Newsletter informiert über aktuelle Neuerungen rund um das EEG sowie Presse-Information 18.02.2009 über Programmerweiterungen, Links und gibt Hinweise zu EEGVerordnungen, aktuellen Gerichtsurteilen und Veranstaltungen. Ansprechpartner: Detlef Fischer: 089 / 38 01 82-60
Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - VBEW München,
www.vbew.de
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