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Aktuelle Meldungen zum EEG
Zertifizierungssysteme zur
Nachhaltigkeitsverordnung anerkannt
Mit der Richtlinie 2009/28/EG wurden Nachhaltigkeitsanforderungen
für die energetische Nutzung von Biomasse festgelegt. Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
und die Biokraftstoffnachhaltigkeitsverordnung setzen diese Richtlinien
in nationales Recht um und legen fest, wie die Biomasse produziert werden
muss. Zur Kontrolle der nachhaltigen Biomasseerzeugung wird ein Zertifizierungsverfahren
etabliert.
Bisher gibt es zwei anerkannte Zertifizierungssysteme: ISCC und REDcert,
das von deutschen Verbänden des Agrar- und Biokraftstoffbereiches
gegründet wurde.
Die konkreten Zertifizierungen in den einzelnen Unternehmen werden von
beauftragten Zertifizierungsstellen durchgeführt. Für landwirtschaftliche
Erzeuger soll bei ISCC und bei REDcert eine einfache Selbsterklärung
ausreichen.
Die Broschüre des Deutschen Bauernverbandes Nachhaltigkeitszertifizierung
von Biomasse gibt Antworten auf Fragen zu dieser Selbsterklärung.
Weitere Informationen zur Zertifizierung
stehen auf den Seiten der BLE
zur Verfügung.

FW 308 aktualisiert
Das Arbeitsblatt FW 308 ist überarbeiten und an die
Anforderungen der
EU-KWK-Richtlinie angepasst worden. Für die Bionergiebranche ist
das
Arbeitsblatt FW 308 für nicht serienmäßig hergestellte
Biomasse-KWK-
Anlagen bzw. Anlagen mit mehr als zwei Megawatt elektrischer Leistung
für die Ermittlung der Stromkennzahl von Bedeutung. Mit dem
aktualisierten Arbeitsblatt wird erstmalig neben der korrekten
Abgrenzung des KWK-Stroms auch das Hocheffizienzkriterium abgebildet.
Einsprüche und Anmerkungen der Branche wurden, gemäß der
Standardvorgehensweise bei der Einführung von AGFW-
Regelwerksbausteinen, bearbeitet und weitestgehend berücksichtigt.
Die Richtlinie ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Weitere Info und download: http://www.agfw.de/1366.0.html

Umweltgutachter - EEG 2009
Im Rahmen der EEG-Novellierung wurde die Berechtigung zum Bezug
verschiedener Vergütungsboni an einen Nachweis durch eine Umweltgutachterin
oder einen Umweltgutachter gekoppelt. Immer wieder erreichen uns Anfragen
von Betroffenen nach Adressen dieser Gutachter. Im Folgenden wird der
Weg beschrieben, eine vollständige
Liste aller zugelassenen Gutachter zu erhalten.
Grundsätzlich gilt, dass Umweltgutachter bei der DAU, der Deutschen
Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH
registriert sein müssen. Allerdings sind nur für einen bestimmten
Prüfbereich zugelassene Umweltgutachter berechtigt, die entsprechenden
Bescheinigungen auszustellen.
Um die für das EEG zuständigen Gutachter zu finden, muss folgendermaßen
vorgegangen werden:
Die Datenbank
der DAU anwählen
Im Feld "Zulassungsbereich (NACE-Code)" den Code 35.11.6 eingeben
Anschließend auf "Suchen" klicken

Der EEG-Navigator im Internet
ermittelt schnell Einspeisevergütungen für Öko-Strom
Mit Hilfe des EEG-Navigators im Internet (www.eeg-navigator.de)
lassen sich die unterschiedlichen Einspeisevergütungen für
Strom aus erneuerbaren Energien ab sofort schnell und einfach ermitteln.
Ab 18. Februar 2009 bietet die VBEW Dienstleistungsgesellschaft
mbH eine neue Software zur Bestimmung der Vergütung für nach
dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Strom an. Die
Anwendung richtet sich an Netz- und Anlagenbetreiber sowie alle anderen
Organisationen, die sich mit der EEG-Umsetzung auseinandersetzen.
Für Anlagenplaner, Banken, Behörden, Wirtschaftsprüfer
und Verbände ist der EEG-Navigator eine wesentliche Arbeitserleichterung.
Der EEG-Navigator besteht aus einem Vergütungsrechner,
der die Einspeisevergütungen nach den Erneuerbaren Energien Gesetzen
(EEG 2009, EEG 2004 und EEG 2000) berechnet. Das Rechenergebnis kann
ausgedruckt und als pdf- Dokument gespeichert werden. Der Navigator
ist direkt mit einem Handbuch verlinkt, das den Anwender sicher durch
die EEG-Strukturen führt. Es beinhaltet sowohl die gesetzlichen
Rahmenbedingungen des EEG - die Gesetzestexte sind integriert - als
auch weitere Erläuterungen zum EEG. Der Anwender wird Schritt für
Schritt durch das Programm geführt. Er erhält Zusatzinformationen
und Querverweise. Ebenso stellt der EEG-Navigator wichtige Unterlagen,
wie Formulare, Anträge und Erklärungen bereit.
Der EEG-Navigator wird fortlaufend entsprechend dem aktuellen
Kenntnisstand aktualisiert. Dem Anwender steht im Internet somit automatisch
immer die neueste Version zur Verfügung. Ein Newsletter informiert
über aktuelle Neuerungen rund um das EEG sowie Presse-Information
18.02.2009 über Programmerweiterungen, Links und gibt Hinweise
zu EEGVerordnungen, aktuellen Gerichtsurteilen und Veranstaltungen.
Ansprechpartner: Detlef Fischer: 089 / 38 01 82-60
Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - VBEW München,
www.vbew.de

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