|


Fördermöglichkeiten Energetische
Biomassenutzung
Gesetze zur Förderung Erneuerbarer Energien
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren
Energien im Strombereich
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) vom 25.10.2008 ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Es dient
der Umsetzung der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung
aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl.
EG Nr. L 283 S. 33).
Das Gesetz regelt
-den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von
Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas im Bundesgebiet an
die Netze für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität,
-die vorrangige Abnahme, Übertragung, Verteilung und Vergütung
dieses Stroms durch die Netzbetreiber, sowie
-den bundesweiten Ausgleich des abgenommenen und vergüteten Stroms.
Über einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme
einer EEG-Anlage ist dem Betreiber ein fester Vergütungssatz für
den erzeugten Strom gesetzlich garantiert, der sich an den Erzeugungskosten
des Stroms je nach Art der erneuerbaren Energiequelle orientiert und so
einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage ermöglichen soll. Die zuständigen
Netzbetreiber sind verpflichtet, den Strom abzunehmen und die festgelegten
Mindestvergütungen an die Anlagenbetreiber auszuzahlen. Über
eine bundesweite Ausgleichsregelung werden die Mehrkosten des EEG-Stroms
unter den Energieversorgungsunternehmen aufgeteilt und in Form einer EEG-Umlage
an den Endverbraucher weitergegeben.
Das EEG regelt die Vergütung von Strom aus folgenden erneuerbaren
Energiequellen: Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas, Grubengas, Biomasse,
Geothermie, Windenergie, solare Strahlungsenergie.
Vergütung
Die Basisvergütungssätze sind nach Anlagenart und -größe
gestaffelt, d.h. Strom aus großen Kraftwerken wird in der Regel
geringer vergütet, als Strom aus Kleinanlagen. Darüber hinaus
gibt es insbesondere bei Stromerzeugungsanlagen aus Biomasse ein Bonussystem,
das die Vergütungssätze anheben kann. Zu nennen sind der Technologiebonus,
der Bonus für Strom Nachwachsenden Rohstoffen (Nawaro-Bonus), der
Formaldehyd-Bonus und der KWK-Bonus.
Die Vergütungssätze des EEGs vom 25.10.2008 gelten für
sog. "Neuanlagen", die ab 01.01.2009 in Betrieb gehen, überwiegend
aber auch für sog. "Altanlagen", d.h. bereits bestehende
Anlagen. Nachfolgend sind die gültigen Einspeisesätze für
Biomasseanlagen, die im Jahr 2009 in Betrieb gehen, beispielshaft zusammengesellt:
-Vergütungssätze für Strom aus Pflanzenöl
(2009/2010)
-Vergütungssätze für Strom aus Biogas (2009/2010)
-Vergütungssätze für Strom aus fester Biomasse (2009/2010)
Degression: Die Vergütungssätze
für Anlagen, die nach dem 01.01.2010 in Betrieb genommen werden,
sinken jährlich degressiv um einen bestimmten Prozentsatz, der von
der Art der Energieerzeugungsanlage abhängig ist und bleiben dann
für 20 Jahre fest. Im Bereich Biomasse beträgt die Degression
jeweils 1% je Jahr der späteren Inbetriebnahme.

Weitere
Meldungen zum EEG
EEG-Meldungen
Biogas
|