Fördermöglichkeiten Energetische Biomassenutzung

Gesetze zur Förderung Erneuerbarer Energien

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 25.10.2008 ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. EG Nr. L 283 S. 33).

Das Gesetz regelt

-den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas im Bundesgebiet an die Netze für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität,

-die vorrangige Abnahme, Übertragung, Verteilung und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber, sowie

-den bundesweiten Ausgleich des abgenommenen und vergüteten Stroms.

Über einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme einer EEG-Anlage ist dem Betreiber ein fester Vergütungssatz für den erzeugten Strom gesetzlich garantiert, der sich an den Erzeugungskosten des Stroms je nach Art der erneuerbaren Energiequelle orientiert und so einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage ermöglichen soll. Die zuständigen Netzbetreiber sind verpflichtet, den Strom abzunehmen und die festgelegten Mindestvergütungen an die Anlagenbetreiber auszuzahlen. Über eine bundesweite Ausgleichsregelung werden die Mehrkosten des EEG-Stroms unter den Energieversorgungsunternehmen aufgeteilt und in Form einer EEG-Umlage an den Endverbraucher weitergegeben.

Das EEG regelt die Vergütung von Strom aus folgenden erneuerbaren Energiequellen: Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas, Grubengas, Biomasse, Geothermie, Windenergie, solare Strahlungsenergie.

Vergütung

Die Basisvergütungssätze sind nach Anlagenart und -größe gestaffelt, d.h. Strom aus großen Kraftwerken wird in der Regel geringer vergütet, als Strom aus Kleinanlagen. Darüber hinaus gibt es insbesondere bei Stromerzeugungsanlagen aus Biomasse ein Bonussystem, das die Vergütungssätze anheben kann. Zu nennen sind der Technologiebonus, der Bonus für Strom Nachwachsenden Rohstoffen (Nawaro-Bonus), der Formaldehyd-Bonus und der KWK-Bonus.

Die Vergütungssätze des EEGs vom 25.10.2008 gelten für sog. "Neuanlagen", die ab 01.01.2009 in Betrieb gehen, überwiegend aber auch für sog. "Altanlagen", d.h. bereits bestehende Anlagen. Nachfolgend sind die gültigen Einspeisesätze für Biomasseanlagen, die im Jahr 2009 in Betrieb gehen, beispielshaft zusammengesellt:

-Vergütungssätze für Strom aus Pflanzenöl (2009/2010)
-Vergütungssätze für Strom aus Biogas (2009/2010)
-Vergütungssätze für Strom aus fester Biomasse (2009/2010)

Degression: Die Vergütungssätze für Anlagen, die nach dem 01.01.2010 in Betrieb genommen werden, sinken jährlich degressiv um einen bestimmten Prozentsatz, der von der Art der Energieerzeugungsanlage abhängig ist und bleiben dann für 20 Jahre fest. Im Bereich Biomasse beträgt die Degression jeweils 1% je Jahr der späteren Inbetriebnahme.

Weitere Meldungen zum EEG

EEG-Meldungen Biogas


 

 
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