Fördermöglichkeiten

Förderprogramme Bioenergie in Bayern

1. Gesamtkonzept Nachwachsende Rohstoffe

Im Rahmen des "Gesamtkonzepts Nachwachsende Rohstoffe" (Juni 2005) fördert das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten Projekte zur energetischen und stofflichen Nutzung Nachwachsender Rohstoffe wie folgt:

Biomasseheizwerke zur Verfeuerung fester Biomasse ab 500 MWh Wärmeabnahmemenge:
Einzelfallförderung durch das Technologie- und Förderzentrum. mehr

Bestandteil der Förderung ist Qualitätsmangement Holzheizungen
und fachliche Begutachtung durch C.A.R.M.E.N. e.V.


Für fachliche Auskünfte und Fragen zur Begutachtung steht C.A.R.M.E.N. e. V. gerne zur Verfügung (contact@carmen-ev.de).
Verwaltungsmäßige Fragen und Antragsstellung obliegen dem Technologie- und Förderzentrum.
Tel: (09421)300-210
e-mail: poststelle@tfz.bayern.de
http://www.tfz.bayern.de


2. Förderprogramme speziell für die Landwirtschaft

Die Beratung und Antragstellung erfolgt bei Ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt.

 

 
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