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Informationen für die Presse
Abregelung Erneuerbarer Energien schützt vor Netzüberlastung
Netzbetreiber dürfen seit 1.1.2009 nach EE-Gesetz
die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren bei Netzüberlastung reduzieren
und müssen die Vergütung dennoch zahlen
Straubing, 14. Dezember
2009 *C.A.R.M.E.N. e.V., die bayerische Koordinierungsstelle für
Nachwachsende Rohstoffe, ist Ansprechpartner für Fragen rund um das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hinsichtlich der Nutzung von Biomasse.
In Bezug auf die Stromerzeugung wird seit gut einem Jahr über die
Reduzierung der Stromeinspeisung bei Netzüberlastung diskutiert.
C.A.R.M.E.N. ist dieser Thematik auf den Grund gegangen.
Die Netzbetreiber müssen dafür Sorge tragen, dass in den Haushalten
eine beständige Spannung von 230 V anliegt. Deshalb betreiben sie
mit großem rechnerischem Aufwand das sogenannte Kraftwerksmanagement.
Grundlegendes Ziel dabei ist, die Überlastung des Netzes zu vermeiden,
also in ein Verteilernetz nicht mehr elektrische Energie einzuspeisen,
als gerade von den angeschlossenen Verbrauchern benötigt wird. Überlast
entsteht dann, wenn die Einspeisung von Strom ins Netz die Entnahme übersteigt.
Der tages- und jahreszeitabhängige Bedarf der Verbraucher, und damit
auch der herzustellenden Energie, beruht auf langjährigen, statistischen
Messungen und Erfahrungen.
Die vorhandenen Schwankungen im Energiebedarf gilt es immer wieder auszugleichen.
Grundlastkraftwerke, wie etwa Wasser-, Braunkohle- und Kernkraftwerke
und Mittellastkraftwerke (z. B. Steinkohlekraftwerke) sorgen für
die gleichmäßige Energiebereitstellung. Durch die Regulierung
von Spitzenlastkraftwerken, wie etwa Gas- und Pumpspeicherkraftwerken,
wird auf die Schwankungen im Verbrauch reagiert und damit die Spannung
im Netz konstant gehalten.
Die in den letzten Jahren zunehmende Einspeisung von elektrischer Energie
aus erneuerbaren Energieträgern bedeutet für das bisher gut
funktionierende Kraftwerksmanagement eine technische Herausforderung.
Erst durch verbessertes, weiträumiges Netzmanagement und genauere
Wettervorsagen können die schwankenden Mengen an Energie aus EE besser
kalkuliert werden. Dies ermöglicht die Einspeisung, ohne dass es
zu Überlastungen im Netz kommt.
Deswegen dürfen Netzbetreiber seit 1.1.2009
in begründeten Fällen die Einspeiseleistung von EE-Anlagen mit
einer Leistung über 100 KW für bestimmte Zeit und stufenweise
abregeln. Im Gesetz ist auch festgelegt: Bis Ende 2010 müssen alle
Anlagen abregelbar sein.
Besonders die Einspeisereduzierung aus großen Windenergieanlagen
kann in diesem Zusammenhang für eine spürbare Entlastung des
Netzes sorgen. Die in der Zeit der Abregelung von den betreffenden Anlagen
hergestellte Energiemenge muss jedoch vergütet werden, um den Anlagebetreibern
Planungs- und Rechtssicherheit zu gewähren. Laut Aussage eines großen
Energiedienstleisters hat es in Bayern in 2009 jedoch keinen Reduzierungsfall
gegeben.
Mit zunehmender Nutzung erneuerbarer Energieträger wie Biomasse,
Biogas und Wind- und Sonnenenergie werden die Netzbetreiber in den kommenden
Jahren ihr Kraftwerksmanagement anpassen, denn im Gesetz ist verankert:
Vorrang haben Erneuerbare. Sie nutzen regionale Potenziale, belassen die
Wertschöpfung in der Region und sind klimafreundlich.
Informationen: C.A.R.M.E.N. e.V. , Ulrich Kilburg, Tel.: 09421/960 334,
uk@carmen-ev.de
Circa 2.300 Zeichen, Abdruck frei, Belegexemplar
erbeten.
Presseanfragen an Ursula Schulte, Tel. 09421 - 960-349
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