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Abregelung Erneuerbarer Energien schützt vor Netzüberlastung

Netzbetreiber dürfen seit 1.1.2009 nach EE-Gesetz die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren bei Netzüberlastung reduzieren und müssen die Vergütung dennoch zahlen

Straubing, 14. Dezember 2009 *C.A.R.M.E.N. e.V., die bayerische Koordinierungsstelle für Nachwachsende Rohstoffe, ist Ansprechpartner für Fragen rund um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hinsichtlich der Nutzung von Biomasse. In Bezug auf die Stromerzeugung wird seit gut einem Jahr über die Reduzierung der Stromeinspeisung bei Netzüberlastung diskutiert. C.A.R.M.E.N. ist dieser Thematik auf den Grund gegangen.

Die Netzbetreiber müssen dafür Sorge tragen, dass in den Haushalten eine beständige Spannung von 230 V anliegt. Deshalb betreiben sie mit großem rechnerischem Aufwand das sogenannte Kraftwerksmanagement. Grundlegendes Ziel dabei ist, die Überlastung des Netzes zu vermeiden, also in ein Verteilernetz nicht mehr elektrische Energie einzuspeisen, als gerade von den angeschlossenen Verbrauchern benötigt wird. Überlast entsteht dann, wenn die Einspeisung von Strom ins Netz die Entnahme übersteigt. Der tages- und jahreszeitabhängige Bedarf der Verbraucher, und damit auch der herzustellenden Energie, beruht auf langjährigen, statistischen Messungen und Erfahrungen.

Die vorhandenen Schwankungen im Energiebedarf gilt es immer wieder auszugleichen. Grundlastkraftwerke, wie etwa Wasser-, Braunkohle- und Kernkraftwerke und Mittellastkraftwerke (z. B. Steinkohlekraftwerke) sorgen für die gleichmäßige Energiebereitstellung. Durch die Regulierung von Spitzenlastkraftwerken, wie etwa Gas- und Pumpspeicherkraftwerken, wird auf die Schwankungen im Verbrauch reagiert und damit die Spannung im Netz konstant gehalten.

Die in den letzten Jahren zunehmende Einspeisung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energieträgern bedeutet für das bisher gut funktionierende Kraftwerksmanagement eine technische Herausforderung. Erst durch verbessertes, weiträumiges Netzmanagement und genauere Wettervorsagen können die schwankenden Mengen an Energie aus EE besser kalkuliert werden. Dies ermöglicht die Einspeisung, ohne dass es zu Überlastungen im Netz kommt.
Deswegen dürfen Netzbetreiber seit 1.1.2009 in begründeten Fällen die Einspeiseleistung von EE-Anlagen mit einer Leistung über 100 KW für bestimmte Zeit und stufenweise abregeln. Im Gesetz ist auch festgelegt: Bis Ende 2010 müssen alle Anlagen abregelbar sein.

Besonders die Einspeisereduzierung aus großen Windenergieanlagen kann in diesem Zusammenhang für eine spürbare Entlastung des Netzes sorgen. Die in der Zeit der Abregelung von den betreffenden Anlagen hergestellte Energiemenge muss jedoch vergütet werden, um den Anlagebetreibern Planungs- und Rechtssicherheit zu gewähren. Laut Aussage eines großen Energiedienstleisters hat es in Bayern in 2009 jedoch keinen Reduzierungsfall gegeben.

Mit zunehmender Nutzung erneuerbarer Energieträger wie Biomasse, Biogas und Wind- und Sonnenenergie werden die Netzbetreiber in den kommenden Jahren ihr Kraftwerksmanagement anpassen, denn im Gesetz ist verankert: Vorrang haben Erneuerbare. Sie nutzen regionale Potenziale, belassen die Wertschöpfung in der Region und sind klimafreundlich.

Informationen: C.A.R.M.E.N. e.V. , Ulrich Kilburg, Tel.: 09421/960 334, uk@carmen-ev.de

Circa 2.300 Zeichen, Abdruck frei, Belegexemplar erbeten.
Presseanfragen an Ursula Schulte, Tel. 09421 - 960-349

 
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