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Informationen für die Presse Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Die Clearingstelle agiert bei der Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen unabhängig und ist keinen Weisungen unterworfen. Sie ist allein der bestmöglichen Vermeidung und Beilegung von Konflikten im Sinne der Beteiligten verpflichtet. Das Personal der Clearingstelle setzt sich aus Expertinnen und Experten für die rechtlichen und technischen Aspekte der Erneuerbaren Energien und der außergerichtlichen Streitbeilegung zusammen. Die Clearingstelle EEG akkreditiert Vereine, Verbände und sonstige Interessengruppen, die auf Wunsch der Parteien bei der Begutachtung der Sach- und Rechtslage (Votumsverfahren) Beisitzerinnen und Beisitzer stellen können. Bei Verfahren zu generellen Auslegungs- und Anwendungsfragen des EEG (Empfehlungsverfahren) werden die akkreditierten Gruppen über das Thema des Verfahrens informiert und erhalten die Gelegenheit zur schriftlichen - und im Rahmen von öffentlichen Anhörungen auch mündlichen - Stellungnahme zu offenen Fragen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes. Die Akkreditierung eröffnet somit die Gelegenheit, Fach- und Sachkompetenz in die Diskussionsprozesse bei der Clearingstelle EEG einzubringen. Infos: Clearingstelle EEG (http://www.clearingstelle-eeg.de)
und C.A.R.M.E.N. e.V., Tel: 09421/960-300, E-Mail: contact@carmen-ev.de.
Circa 1.700 Zeichen, Abdruck frei, Belegexemplar
erbeten.
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